Einfriedung und Sichtschutz zur Straße, Eckgrundstück am Hang

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Kadir1989

Hallo zusammen,

mein Bauantrag ist genehmigt und im Februar/März fängt der Rohbau an.

Das Grundstück ist am Hang und geht über die Kurve runter. Genau an dieser Ecke soll dann auch unsere Terrasse sein. (Da wo das Eckfenster ist)
Den Lageplan und die Außen-Ansicht von außen habe ich angehängt.

Mir ist bewusst, dass ich Süd-West die Terrasse mit 2 Meter L-Steinen zur Straße und zum UG abfangen muss.

Jedoch verstehe ich manche Punkte im Bebauungsplan nicht so ganz.

Einfriedungen dürfen zur öffentlichen Verkehrsfläche maximal 1.0 m und zur seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenze maximal 2.0 m hoch errichtet werden. Sofern Stützmauern errichtet werden, reduziert sich die zulässige Höhe der Einfriedung bis zur maximal zulässigen Gesamthöhe von 2,0 m. Es gilt das Maß zwischen dem Fuß der Stützmauer bis Oberkante Einfriedung. Von der Höhenbegrenzung ausgenommen sind Stützwände vor Stellplätzen, Carports und Garagen. Diese dürfen bis Oberkante Gelände des Nachbargrundstückes errichtet werden, jedoch maximal 3,0 m.

Darf ich da zur Straße nur 1 Meter L-Steine setzen? muss das dann mit Böschung 2 x 1 Meter gemacht werden?
Ist es erlaubt auf die L-Steine nochmal einen Zaun für Sichtschutz anzubringen?

Ich habe einen Höhenunterschied von etwa 4 Metern und verstehe nicht so genau wie ich das lösen soll.

Habt Ihr eine Idee wie man das elegant umsetzten kann und ich die Terrasse absichere und umzäune?

Vielen Dank für eure Vorschläge

LG
Kadir
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K

Kadir1989

11ant,

das mit dem Grundriss passt noch zu 95%.
Es wurden nur ein paar kleine Veränderungen noch vorgenommen.
Unser Grundriss und die Planung gefällt uns eig gut. Kompromisse gibt es immer.

Nach wie vor, möchten wir die Terrasse an der Ecke haben und auffüllen. Anschließend soll eine Betontreppe nach unten auf die Wiese gehen.

ich würde mich über vorschläge freuen, wie man das aufbauen kann?
wie hoch darf man direkt an der Straße mit L-Steinen gehen?
 
11ant

11ant

Wenn es schon eine Baugenehmigung gibt, muß der Architekt ja wohl schon eine genehmigungsfähige Lösung eingereicht haben. Welche ist das und was gefällt daran nicht ?
Ziemlich eindeutig lese ich betreffend der straßenseitige(n) Grundstückskante(n), daß Du dort insgesamt nur einen Meter (bis zur Oberkante eines evtl. Zaunes, also in der Summe aus Steinsockel und Zaun) über das natürliche Gelände aufbauen darfst. Wie weit von der straßenseitigen Grundstückskante abgerückt Du dann weiter auftreppen darfst, las ich noch nicht klar heraus. Aber auch für die dann zwei Meter soll gelten, daß die Höhe eines Sockels an der Gesamthöhe der Oberkante nichts dazugibt.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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