R
raffa
Hallo,
mal eine Verständnisfrage zum Thema Einfriedungen.
In unserem Bebauungsplan steht zum Thema Einfriedungen, dass diese erlaubt und verfahrensfrei sind, bei
a) Einfriedungen im Innenbereich,
b) offene Einfriedungen ohne Fundamente und Sockel im Außenbereich, die einem Land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,
c) Stützmauern bis 2 m Höhe
Wenn wir uns jetzt also für einen Zaun / Mauer mit einer Höhe von genau 2m interessieren, heißt das also, wir brauchen dafür ein Verfahren = Bauantrag + Statik? Bei 199cm aber wäre es kein Problem?
Oder denkt ihr, bei genau 2m drückt das Amt ein Auge zu? Auf der einen Seite grenzt ein Stadtgrundstück an, was im Prinzip eine Straße ist, auf der anderen Seite ein Nachbargrundstück. Hier würden wir natürlich schauen, dass wir keinen Stress mit dem Nachbar kriegen und die Höhe einhalten wollen.
Ab wo wird denn gemessen? Oberkante Erdboden bis Oberkante Mauer / Zaun?
Wie sind Eure Erfahrungen?
mal eine Verständnisfrage zum Thema Einfriedungen.
In unserem Bebauungsplan steht zum Thema Einfriedungen, dass diese erlaubt und verfahrensfrei sind, bei
a) Einfriedungen im Innenbereich,
b) offene Einfriedungen ohne Fundamente und Sockel im Außenbereich, die einem Land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,
c) Stützmauern bis 2 m Höhe
Wenn wir uns jetzt also für einen Zaun / Mauer mit einer Höhe von genau 2m interessieren, heißt das also, wir brauchen dafür ein Verfahren = Bauantrag + Statik? Bei 199cm aber wäre es kein Problem?
Oder denkt ihr, bei genau 2m drückt das Amt ein Auge zu? Auf der einen Seite grenzt ein Stadtgrundstück an, was im Prinzip eine Straße ist, auf der anderen Seite ein Nachbargrundstück. Hier würden wir natürlich schauen, dass wir keinen Stress mit dem Nachbar kriegen und die Höhe einhalten wollen.
Ab wo wird denn gemessen? Oberkante Erdboden bis Oberkante Mauer / Zaun?
Wie sind Eure Erfahrungen?