Höhe Anbau Carport in Abstandsflächen

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tdiedition

Hallo liebe Leidensgenossen,

wie der Titel schon sagt wollte ich erstmal hier nachfragen was in meinem Fall zutrifft ;)

Folgende Situation: Am besten siehe Skizze.
hoehe-anbau-carport-in-abstandsflaechen-151249-2.jpg
Zwischen Haus und Grenze ca. 6m soll ein Lagerraum 5m breit in gleicher Tiefe wie das Haus entstehen (1m Abstand zum Nachbar). Davor soll ein Carport in 6x6 (1m Abstand zum Nachbarn) anknüpfen.
Das soll alles in Holzständerbauweise mit 7% Gefälle und umlaufender Attika ausgeführt werden.
Aufgrund der Höhenlage musste die Bodenplatte 60cm aus dem Boden heraus.

Jetzt kommen wir zur Frage:

Wenn oberkant Dach höchstes 3m hoch sein darf hätte ich später eine Raumhöhe von ca. 177cm. etwas unbefriedigend. Bevor ich den Nachbar und das Bauamt verrückt mache, könnte man von der max Höhe abweichen? 60cm würde ja genügen mit Raumhöhe 237cm.

Vielen Dank.
 

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Koempy

Koempy

Also in Niedersachsen gilt, dass im Bereich der 3 Metergrenze nichts höher als 3 Meter sein darf. Das heiß aber, dass das Dach in 6 Meter Entfernung z.B. mit 3,50 beginnen darf und dann bei der 3 Meter Grenze nur noch 3 Meter haben darf.

Die skizzierte untere Dachlinie ist somit schon die richtige. Da müsstest das Gefälle anders ausführen, damit du Links mehr Kopffreiheit hast.

Die Frage ist nur, ob du für das Carport in Sachsenanhalt eine Baugenehmigung brauchst.
 
T

tdiedition

Hallo,

also der braune Querbalken mit Gefälle ist meine Wunschhöhe und hat eine mittlere Raumhöhe von 2,50m und mit Dachaufbau 3,60m genau 3m Abstand zur Grenze.
Der gestrichelte Querbalken entspricht der erlaubten Gesamthöhe von 3m dann bleibt aber nur noch eine Raumhöhe von 1,77m am Ende übrig. Der Lagerraum mit Carport hat eine Gesamttiefe von ca. 15m parallel zur Grenze (1m Abstand). Das wurde auch gleich im Bauantrag mit Unterschrift Nachbarn mit eingereicht und genehmigt. Die nachträgliche Erhöhung wurde erst vor den Bodenarbeiten festgelegt, vor Ort Termin.
Die Frage ist ob man nicht minimal abweichen kann mit Genehmigung Bauamt und Nachbarn oder ob das im vornherein unmöglich ist?
 
D

DG

60cm ist keine minimale Abweichung.

Den Fall kann man ohne weitere Pläne und Höhen vom Grundstück nicht beurteilen. Am besten Architekt (braucht Ihr für den Anbau eh) und Vermesser vor Ort befragen.

MfG
Dirk Grafe
 
T

tdiedition

Weitere Pläne? Die Höhen sind ja bereits gegeben oder meinst du man findet noch einen höheren Punkt auf dem Grundstück?
Ist denn überhaupt eine Abweichung von der 3m Höhe möglich wenn alle Parteien zustimmen?
 
D

DG

Was Du geliefert hast, ist ein Schnitt. Wenn ich Dir was dazu sagen soll, brauche ich Lagepläne und ich müsste wissen, wo die Geländehöhen herkommen. Selbst dann käme man aber nicht viel weiter, also stell' die Frage Deinem Architekten/Bauvorlageberechtigten.

Den brauchst Du eh und das fällt in seinen Fach- sowie Aufgabenbereich.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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