Nachbar baut Gartenhaus, Dach ragt über Grundstücksgrenze

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Xhnnas

Hallo zusammen,

wir wohnen seit einigen Jahren in einer Neubausiedlung.

Das Verhältnis zu einem Nachbarn ist seit Baubeginn etwas "angespannt". Es fing an, als unser Tiefbauer damals Erde gegen seine Randsteine geschüttet und der Nachbar die Hälfte an Kosten für das Erstellen der Grundstücksbewährung haben wollte (15 Meter x vergessen in €) wir haben dankend abgelehnt und den Tiefbauer gebeten Abstand von seinen L Steinen zu halten.

Man grüßt sich zwar notgedrungen, aber so ganz "d'accord" ist man sich nie.

Nun baut der Nachbar ein Gartenhaus an seine Grundstücksgrenze. Soweit auch erlaubt.
Er will es im Sommer als Aufenthalstdomizil verwenden (nicht erlaubt, da sonst 3 Meter Abstand zum Nachbarn gehalten werden müsste).
Das ist uns aber eigentlich relativ egal. Was uns stört, ist dass der Nachbar beim Bauen eins nicht beachtet hat: Die Wand steht zwar an der Grenze, aber das Dach ragt in unser Grundstück hinein.
Zumal das Gefälle vom Dach auch in unsere Richtung zeigt und damit der Regen auf 6 Meter Länge auf unser Grundstück prasselt - Eigentlich müsste hier noch eine Regenrinne dran - Die dann noch weiter in unser Grundstück rein ragt.

Eigentlich wollen wir nicht so das riesenfass aufmachen, aber bei der Grundstücksgrenze habe ich mal gelesen, muss man zeitnah Wiederspruch einlegen und den Rückbau fordern.
Kennt jemand das Thema? Wie kann man Diplomatisch dran gehen?

Gruß
 
S

Sunshine387

Zusammen ein Bier trinken. Nicht aufregen und das Leben genießen. Geht es um wenige Zentimeter gibt es schlimmeres, wenn es doch mehr ist auf den Rückbau bestehen. Und Bauamt einschalten.
 
kati1337

kati1337

Denke auch, Faß aufmachen, zumindest mal ansprechen. Musst ja nicht sofort zum Bauamt laufen, aber rübergehen und fragen ob ihm das bewusst ist, und wie er sich das mit der Entwässerung auf sein eigenes Grundstück gedacht hat, das kann ja nicht schaden.
Klar muss man noch viele Jahre neben dem Leben, aber wenn einer schon so früh mit Sch**e wirft, dann muss man vielleicht mal zurückwerfen. Sonst ist man schneller der Typ mit dem man's ja machen kann, und das kann ich nicht empfehlen.
 
C

Costruttrice

Ich würde das nicht akzeptieren und das hat für mich auch nichts mit Fass aufmachen zu tun. Wenn es sich um 6m Länge handelt, die er über eurem Grundstück ist, finde ich das nicht wenig! Ich würde ihn zunächst freundlich darauf ansprechen und bitten, sein Dach entsprechend zu verändern, dass auch die Rinne auf seiner Seite bleibt. Sollte er nicht einsichtig sein, das für kleinlich halten oder euch vertrösten, würde ich ihm direkt Einschreiben mit Bitte um Rückbau schicken.
Allzu lange solltest du mit Widerspruch auch nicht warten, nachdem er jetzt Fakten geschaffen hat und ihr bemerkt habt, dass er die Grenze missachtet hat. Lies mal nach im Baugesetzbuch zu Überbau und Duldungspflicht.
 
Y

ypg

Ich geh ja immer mehr so in die Defensive und versuche, auf ein Bierchen das Problem zu klären bzw sich selbst zu hinterfragen, ob mann alles zu streng sieht.
Allerdings ist das Regenwasser hier tatsächlich das Problem.
Eigentlich wollen wir nicht so das riesenfass aufmachen,
Ich würde ihn fragen, ob er noch ein Regen-Fass auf Eurer Grundstück stellen möchte, um das Wasser zu sammeln oder ob Du die Regenrinne in Zukunft sauber machen sollst. So also mein Wink mit dem Zaunpfahl.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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