KFW 55 nach Referenzwerten

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Tentakel

Hallo,

wir planen im Sommer den Bau eines Einfamilienhaus. Nun prüfen wir ob es für uns wirtschaftlich ist auf KFW-55 zu kommen. Ab 1.4. reicht für die Kfw Förderung das vereinfachte Nachweisverfahren nach Referenzwerten.

Macht es überhaupt Sinn das vereinfachte Nachweisverfahren zu führen oder ist dies bei normaler Berechnung bereits leichter einfacher zu erreichen?

Bei Fenster und sonstigen transparten Anteilen wird ein Uw < 0,90 W(m2K) verlangt. Sehe ich das richtig, dass dies ebenfalls für Dachfenster nötig wäre? Bisher habe ich in diesem Bereich noch nichts gefunden?

Danke

Cheers Tentakel
 
wpic

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Die Frage kann im Grunde nur im Zusammenhang mit einem konkreten Gebäudeentwurf beantwortet werden.

Beim vereinfachten Verfahren sind die U-Werte der wärmeübertragenden Außenbauteile vorgebenden. Beim vollständigen Nachweisverfahren, einem komplexem Rechenvorgang, können die Bauteile miteinander in Beziehung und verrechnet werden. Die Bilanz muß dem durch die Energieeinsparverordnung bzw. den KfW-Förderprogrammen vorgegebenen Werten entsprechen. Bei der Konzeption für den Rohbau ist der Planer deshalb mit dem vollständigen Verfahren ggf. flexibler und kann Nachteile an einer Stelle mit Kompensation = höherer Dämmung an anderer Stelle ausgleichen.

Auch der vereinfachte Wärmebrückennachweis nach Formblatt D ist mit gestalterischen Vorgaben und Einschränkungen verbunden, die sich ggf. nachteilig auf den Entwurf auswirken

Ob Ihr den Vorgaben der Anlagentechnik mit den konzipierten Anlagenpaketen folgen wollt, müsst Ihr selbst entscheiden

Im Grunde liefert aber jeder Statiker, der auch in der dena-Liste als Gebäudeenergieberater / Energie-Effizienz-Experte geführt wird, mit seinem Wärmeschutznachweis bereits den vollständigen Nachweis, weil er über das dafür notwendige und vom BAFA zugelassene Berechnungsprogramm verfügt.

Diese Optionen sind am besten direkt zu Anfang der Zusammenarbeit mit Architekt und Statiker abzusprechen. Ich befürworte das komplette Nachweisverfahren und die größeren Gestaltungsfreiheiten.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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