Grundstücksgrenze oder Bordsteinkante wichtig für Baugenehmigung

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Romi87

Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage.
Wir haben zwar unsere Baugenehmigung schon erhalten, trotzdem ist uns letzte Woche aufgefallen das wir den Lageplan so doch nicht mehr möchten. Wir sind nun dabei den zu ändern.
Unser Haus sollte eigentlich rechts stehen und die Garage links dahinter. Nun möchten wir aber die Garage links oder rechts vorm Haus haben.
Nun ist unsere Frage: wie weit muss die Garage von der Grundstückseinfahrt weg sein? Zählt der Abstand dann von der Bordsteinkante oder von unserer Grundstücksgrenze?
Vom Bordstein bis zum Grundstücksanfang liegen ca 3 Meter Gemeinderasen.
Ich danke euch für eure Hilfe.

LG Romi
 
B

Bauexperte

Hallo Romi,

Wir haben zwar unsere Baugenehmigung schon erhalten, trotzdem ist uns letzte Woche aufgefallen das wir den Lageplan so doch nicht mehr möchten.
Bist Du sicher, daß Du von der Genehmigung - welche ja auch die Garage enthält - abweichen darfst ... ohne einen Nachtrag zu stellen?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DG

Vom Bordstein bis zum Grundstücksanfang liegen ca 3 Meter Gemeinderasen.
Ist Aufgabe des Architekten, aber es kann hier möglich sein, dass die Garage direkt auf der Grundstücksgrenze stehen kann. Zu klären ist, ob die Gemeinbedarfsfläche dauerhaft erhalten bleibt oder später dem Straßenausbau zugeführt wird oder werden soll. Müsste aber im Bebauungsplan dargestellt oder beschrieben sein. Für Garagen gelten oft abweichende Regelungen, d.h., sie können - ja nach Bebauungsplan - auch außerhalb der Bebauungsgrenzen stehen.

Aber sprich mit Deinem Architekten, der weiß das.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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