Notarkosten auf GS-Preis oder Kaufpreis gesamt

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S

Sunnx

Hallo liebes Forum,

wir haben nun den Kaufvertrag für das Grundstück als Entwurf vorliegen und dabei ist mir aufgefallen, dass sich der Kaufpreis in zwei Posten aufschlüsselt:
- den eigentlichen Kaufpreis für das Grundstück
- eine Kostenpauschale für die Vermessung und zwei bereits hergestellte Kontrollschächte.

Wird bei der Berechnung der Notargebühren nur der Grundstückspreis zugrunde gelegt oder darf der gesamte Kaufpreis als Basis herangezogen werden? :confused:

Wie immer vielen Dank für eure Antworten!

Viele Grüße
Sandra
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo Sandra,

meiner Meinung nach wird der gesamte Kaufpreis zur Berechnung der Notargebühren herangezogen.

Die Bezahlung des Notars hängt ab vom Wert des vertragsgegenstandes und zum Vertragsgegenstand gehören auch die (vermutlich von der Stadt/Gemeinde) verauslagten Kosten für Vermessung und Kontrollschächte.

Grüße,


Dirk
 
emer

emer

Hat zudem mit der Steuer zu tun. Denn die Grunderwerbsteuer zahlst du nur auf den Grund. nicht auf die im Kaufvertrag enthaltenen Erschließungskosten.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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