Schade war bei mir auch so.Was man nicht so alles erfährt
Also unser Flurstück ist seit 2018 Wasserschutzgebiet. Somit kommt eine Sole-Wasser-Wärmepumpe wohl nicht in Frage :-(
Da ich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe nicht besonders finde, wird es wohl dann eine Gastherme mit Solarthermie.
Kann es gerne nachfragen. Bauantrag dauert ja bei uns ca. 6 Monate. Habe also etwas ZeitSchade war bei mir auch so.
Ich habe mich dennoch für Luft-Wasser-Wärmepumpe entschieden.
Wenn es bei dir nicht so zeitkritisch ist kannst du dich nochmal nach Ausnahmegenehmigungen erkundigen. Das wurde mir gesteckt. Aber braucht halt Zeit, weil es im Falle von Berlin im Senat besprochen werden müsste.
Wie es in Brandenburg ist, kann ich leider nicht sagen.
Aber es gibt ja Chancen, dass wegen Umweltschutz etc. unter bestimmten Auflagen eine Sondergenehmigung möglich wäre.
Ja, sachlich mag das schon sein, daß Dein Finanzierer die Küche - da erheblich leichter herauszunehmen als bspw. die Badewanne - nicht in den Bau einrechnet, sondern eben zum Konsum. Aber geschenkt bekommst Du sie dennoch nicht und mußt sie kalkulatorisch eben doch mit einrechnen - notfalls, in dem Du sie "umlegst", also auf alle anderen Positionen verteilst. Etwa das Äquivalent der Küchenkosten als Pufferaufschlag zu nehmen, wird kaum am Schluss zu der Notwendigkeit führen, einen Überschuss zu verprassen. Was Du aber garnicht brauchen kannst, ist: Dir die Belastung mit einem zu knappen Budget schönzurechnen.Wie es so häufig hiess wird die Küche nicht mitfinanziert.
In welchem Programm? 153 zumindest mit einem klaren NEIN zu beantworten.Mir wurde heute gesagt das ich die Küche über die kfw-Finanzierung finanzieren kann. Und laut dem Merkblatt kann man bei kfw jederzeit Sondertilgung durchführen. Ist das korrekt?