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Hallo Zusammen,
auf einem Grundstück soll eine Doppelgarage gebaut werden, welche direkt mit dem Haus verbunden wird. Garage und Haus befinden sich innerhalb der vorgegebenen Baugrenzen nach Bebauungsplan. Die Garage ist im Eck des Grundstück platziert und grenzt unmittelbar an Grundstücksgrenze einmal im Norden an eine Strasse (Sackgasse) und im Osten an das Grundstücks des Nachbar. Das Haus des Nachbar ist weiter im Ostenmindestens 12 m entfernt. Um Kosten zu sparen soll der Raum über der Garage auch als Wohnfläche genutzt werden. Auf der Ostseite zum Nachbar werden keine Fenster eingesetzt. Ist dieser Fall rechtlich unbedenklich? Bzw. wo kann nachgelesen werden, ob dies möglich oder nicht möglich ist? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Mark Nowak
auf einem Grundstück soll eine Doppelgarage gebaut werden, welche direkt mit dem Haus verbunden wird. Garage und Haus befinden sich innerhalb der vorgegebenen Baugrenzen nach Bebauungsplan. Die Garage ist im Eck des Grundstück platziert und grenzt unmittelbar an Grundstücksgrenze einmal im Norden an eine Strasse (Sackgasse) und im Osten an das Grundstücks des Nachbar. Das Haus des Nachbar ist weiter im Ostenmindestens 12 m entfernt. Um Kosten zu sparen soll der Raum über der Garage auch als Wohnfläche genutzt werden. Auf der Ostseite zum Nachbar werden keine Fenster eingesetzt. Ist dieser Fall rechtlich unbedenklich? Bzw. wo kann nachgelesen werden, ob dies möglich oder nicht möglich ist? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Mark Nowak