Versagung gerechtfertigt?

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oOMissKittyOo

Hallöchen :)

ich hab jetzt schon viel gelesen und mir gedacht, melde ich mich einfach mal an. Kurz zu mir/uns, wir sind ein paar, die gerne ein Generationenhaus mit meiner Schwiegermutter und ihr 16 jährigen Tochter bauen wollen.

Ein Grundstück haben wir schon, vor dem kauf wurde eine Anfrage gemacht ob es ein Baugrundstück sei und was man bauen darf. Dies wurde bestätigt mit der Auflage das ein 1 1/2 Geschosser gebaut werden darf.
Ab zum Notar, der hat den Kaufvertrag fertig gemacht, Einsicht beim Amtsgericht genommen, ob es auch wirklich ein Baugrundstück ist etc. Nun ja, alles ist notariell beglaubigt und unterschrieben + bezahlt. Nach Einreichung des Bauantrages am 01.12.2014 kamen noch ein paar Briefe mit geforderten Nachreichungen die auch schleunigst nachgereicht wurden. Mitte Februar waren alle positiven Stellungnahmen da. Zwei Wochen nachdem kam vom Bauamt die Versagung. Ein schlag ins Gesicht, damit hat doch keiner gerechnet. Es wurde soviel nach gefragt und alles ordnungsgemäß eingereicht. Nun plädiert das Bauamt darauf, dass das Grundstück im Außenbereich liegt und eine Splittersiedlung sei. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist der Bereich wo das Grundstück liegt als Mischgebiet ausgezeichnet. Zudem ist alles nach §35 argumentiert. Unser Grundstück wäre aber nur eine Lückenfüllung, da recht und links überall Häuser stehen, sprich eigentlich §34.

Nach dem wir Widerspruch erhoben haben und das nichts gebracht hat, hat die nette Dame vom Bauamt zu unseren Architekten gesagt "Nun, dann sollen sie doch mit einem Anwalt kommen."

Dies haben wir jetzt auch getan. Er hat jetzt Widerspruch auf die offizielle Versagung eingelegt.

Meine Fragen an euch: Wer hat sowas erlebt? Wie stehen die Chancen? Wir sind zwei junge Familien die man in den Finanziellen Ruinen treibt. Ich hätte das Grundstück doch nicht gekauft wenn es kein Bauland wäre. Ist der Notar mit Schuld? Kann ich bei einer nicht möglichen Bebauung den Rückkauf verlangen, da ja das Grundstück nicht das ist wofür er es uns verkauft hat?

Ich hoffe ihr könnt mir/uns weiter helfen. Wir sind jetzt schon völlig fertig mit dieser Aussage vom Bauamt.

Danke und Liebe Grüße :)

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Liebe Grüsse, Bauexperte
 
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oOMissKittyOo

Die Gemeinde und wie schon geschrieben ist es uns ja vom Notar auch als Baugrundstück verkauft worden, steht auch so im Kaufvertrag.
 
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Voki1

Hier sind so einige Dinge noch unklar oder falsch verstanden. Es gibt in dieser Sache einige Beteiligte, die im Rahmen ihrer Rolle agieren:

1. Verkäufer (bisherige Grundstückseigentümer)
Hat dieser irgendwelche Äußerungen zur Bebaubarkeit des Grundstückes gemacht? Sind diese im Grundstückskaufvertrag zu finden?

2. Notar
Dieser beurkundet nur den Inhalt des Kaufvertrages. Er liest ihn vor, erläutert einige Inhalte und beantwortet im Rahmen der Möglichkeiten auch Fragen während des Beurkundungstermins. Insofern ist die gemachte Aussage "...ist es uns ja vom Notar auch als Baugrundstück verkauft worden..." sicherlich falsch, es sei denn, er wäre selbst der Verkäufer. Das scheidet aber aus, da er dann nicht beurkunden darf. ;-)

3. Käufer (das seid Ihr)
Wie auch bei Waschmaschinen, Pkw, Toastern etc. ist davon auszugehen, dass man sich über die Eigenschaften des Kaufgegenstandes einen Überblick verschafft. Bei Grundstücken wäre die nachgewiesene Befahrbarkeit hier ausschlaggebend. Jetzt wäre wichtig, ob die von Euch vor dem Kauf gestellte "Anfrage" vernünftig und verbindlich beantwortet worden ist oder eben nicht.

4. Amtsgericht
Verwaltet das Grundbuch, also Eigentümereigenschaft, Lasten und Beschränkungen, Grundschulden etc. Was das Grundbuchamt nicht sagen kann ist, ob es sich um ein "Baugrundstück" handelt. Hierfür ist es schlicht nicht zuständig. ;-)
 
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oOMissKittyOo

1. Also verkauft wurde das Grundstück über einen Makler, der das Grundstück auch als Baugrundstück beworben hat. Im Kaufvertrag steht gleich im ersten Satz "Der Verkäufer ist Eigentümer des in ... gelegenen Baugrundstücks ...". Im Grundbuchauszug steht "Gebäude- und Freifläche", im Flächennutzungsplan der Gemeinde "Mischgebiet" (ohne Siedlung; das hätte sonst dabei gestanden). Zudem ist das Grundstück voll Erschlossen, Wasser, Abwasser und Medien liegen schon auf dem Grundstück. Wie gesagt, links und rechts auf den Nachbargrundstücken stehen auch mehrere Häuser; z.T. auch Neubauten.

2. Laut unserem Anwalt hat der Notar Einsicht in sämtliche Dokumente zum Grundstück genommen und versichert, das es ein Baugrundstück ist. Im Vertrag sind auch einige Sachen festgehalten, die uns ermöglicht haben, schon z.B. Bodengutachten, Vermessung usw. zu machen.

3. Wir haben vorher eine Anfrage bei der Gemeinde gemacht. Aber an der haperts ja auch nicht, von der haben wir ja eine positive Stellungnahme, wie auch von allen anderen. Außer der unteren Bauaufsichtsbehörde, die hatte den Antrag angenommen und noch Nachforderungen gestellt, z.B. hatte uns ein dritter Stellplatz gefehlt. 1.12.14 wurde der Antrag angenommen, Mitte Februar kam die Versagung. Wieso bearbeitet man einen Bauantrag 3 Monate lang und Versagt es erst so spät? In der Zeit sind ja auch noch viele Kosten entstanden z.B. Baumfällung. Lt. der "netten" Dame vom Bauamt, hätte der Antrag wohl gar nicht angenommen werden dürfen. Ist es jetzt aber und wir haben ja wie gesagt auch überall ein ok außer von der. Könnte man das jetzt zu unseren Vorteil nutzen ?
 
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Voki1

Zunächst scheidet (leider) nun schon aus, dass Euch der Verkäufer ggf. über die fehlende Bebaubarkeit getäuscht haben könnte. Dieser konnte und durfte offenbar davon ausgehen, dass hier Hinderungsgründe nicht entgegenstehen.

Eine dreimonatige Bearbeitungsdauer eines Bauantrages ist blöde, aber nunmal hier vorhanden. Das Problem bei Anträgen ist aber generell, dass diese auch ggf. nicht genehmigt werden. Wäre das anders, dann würde es keines Antrages bedürften. ;-) Wenn man somit im Vertrauen auf eine Genehmigung Aufwendungen getätigt hat, dann ist das normalerweise das eigene Risiko. Etwas anders stellt es sich aber dar, wenn die Handlungen des Amtes so hinreichend konkret auf die kommende Genehmigung hingedeutet haben, dass Ihr durch diese Äußerungen davon ausgehen durftet, dass es hier nur noch ein formaler Akt ist, aber an der kommenden Genehmigung Zweifel nicht aufkommen konnten.

Das wären so Ansatzpunkte, an denen ich mich zunächst abarbeiten würde. Allerdings sind die Erfolgsaussichten hier eher dürftig.

Euer Rechtsanwalt wird sich anhand der Unterlagen einen tiefen Überblick über die Sach- und Rechtslage verschaffen und Euch einen realistischen Ausblick auf ein etwaiges Verfahren geben.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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