Grundstückskauf -> Notar -> was beachten?

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lisa-kessler

Hallo zusammen,

wir haben jetzt ein geeignetes Grundstück gefunden.
Auf dieses wollen wir uns heute Abend noch 'bewerben'.

Da wir unverheiratet sind, wollen wir die Grundstückskosten teilen (Hälfte/Hälfte).

Da die Grundstücke von der Gemeinde vergeben werden, gibt es hier einen festen Notar, der die Verträge macht.

Was müssen wir hier beachten?
 
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nordanney

Was müssen wir hier beachten?
Zunächst einmal nichts. Schaut Euch den Vertragsentwurf an, wenn Ihr ihn habt. Fragen hier stellen oder den Notar löchern, dafür wird er seht gut bezahlt.

Aber! Solche Verträge können i.d.R. in genau 0 Punkten abgeändert werden, da es Standardverträge sein werden, die für alle Käufer gleich sind.

Da wir unverheiratet sind, wollen wir die Grundstückskosten teilen (Hälfte/Hälfte).
Da hat nichts mit unverheiratet oder verheiratet zu tun. Ihr müsst entscheiden, wer zu welchen Anteilen Eigentümer werden soll.
 
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lisa-kessler

Zunächst einmal nichts. Schaut Euch den Vertragsentwurf an, wenn Ihr ihn habt. Fragen hier stellen oder den Notar löchern, dafür wird er seht gut bezahlt.

Aber! Solche Verträge können i.d.R. in genau 0 Punkten abgeändert werden, da es Standardverträge sein werden, die für alle Käufer gleich sind.


Da hat nichts mit unverheiratet oder verheiratet zu tun. Ihr müsst entscheiden, wer zu welchen Anteilen Eigentümer werden soll.
Wir wollen das Haus dann zusammen finanzieren.
Es ist sicher möglich, dass wir die Anteile genau 50/50 teilen, oder?
So macht das meiner Meinung nach Sinn.
 
C

cschiko

Exakt, dass ist kein Problem!

Bei allem Anderen dürfte hier gelten, dass ihr wahrscheinlich einen "Standardvertrag" bekommt und diesen entweder so unterschreibt, oder die Gemeinde das Geschäft mit wem Anderem macht. Allerdings sind das auch im Normalen Verträge, die keine großen Probleme enthalten. Ggf. kann ein Bauzwang innerhalb von x-Jahren oder so enthalten sein, aber große Fallstricke sind bei Kauf von der Gemeinde eher unwahrscheinlich.

Dennoch gilt: Vertrag vor Unterschrift aufmerksam durchlesen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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