Stress mit dem Architekten - Vorvertrag blauäugig unterschrieben

4,70 Stern(e) 3 Votes
R

reeneex

Moinsen,

Wir haben uns 2015 entschieden zu bauen. Wollten ein ytong Haus. Habe leider Recht blauäugig einen Vorvertrag unterschrieben.
Planungsleistungen nach HOAI die beim Zustandekommen des Hausvertrages mit inkl sind. Waren dann im Laufe der Zeit mehr als enttäuscht vom Architekten und haben uns schlussendlich entschieden ein altes haus zu kaufen und zu renovieren.
Der Architekt hat nach unserer Auffassung seinen Job nicht annähernd gut oder ausreichend gemacht. Verlangt jetzt aber trotzdem den vollen Preis von 4700€. Nach unserem ersten Einspruch kommt jetzt ne Rechnung über knapp 9000€

Was können wir tun? Gibt es eine zentrale Beschwerdestelle für Architekten? Muss ich zum Anwalt? Gibt es überhaupt Chancen?

Danke für eure Hilfe.

Matt
 
T

Tommes78

Ich denke sowas kann nur ein Anwalt begutachten und wie Eure Chancen sind. Ist ja auch immer die Frage in welcher Planungsphase ihr euch befindet bzw. befunden habt, danach kann der Architekt dann Geld verlangen.
Ich denke ganz ohne irgendetwas zu zahlen kommt ihr da nicht raus, aber um das einzuschätzen müsst ihr zum Anwalt.
 
R

reeneex

OK. Vielen Dank für die Einschätzung.
Was die Zahlung betrifft, wir wollen ja die Leistung bezahlen die er erbracht hat, keine Frage. Aber so wie der arbeitet.....
 
T

toxicmolotof

Ich werde aus Eurer Darstellung nicht schlau, aber am Ende wird Euch rechtssicher nur ein Anwalt weiterhelfen können.

Was für einen Vertrag habt ihr mit wem genau?

Mit einem Architekten? Mit einem Haushersteller? Mit wem über welche Leistungen?
 
T

toxicmolotof

Also mit einem Architekten (Freiberufler) einen Vertrag (nach HOAI).

Also nicht mit einer Firma, die Steine oder Häuser herstellt.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Architekt / Architektur gibt es 338 Themen mit insgesamt 3694 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben