Quadratischer Grundriss für ein Doppelhaus gesucht - Ideen?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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kaho674

kaho674

Das ist witzig. Ich glaube, so haben die Planer sich das nicht gedacht. Man würde erwarten, dass der Grundstückseigentümer nur 1 Doppelhaushälfte baut - und zwar an die Grenze zum Nachbarn, der das selbe tut. Jetzt möchte der TE aber ganz allein auf seinem Grund 2 Doppelhaushälfte bauen. Kann man ja kaum verbieten, oder? Der zukünftige Nachbar guckt dann auch ziemlich blöd...
 
kbt09

kbt09

Bei der Lage, Erschließung geht ja wohl nur von unten .. wie stellst du dir das Erreichen der zweiten Doppelhaushälfte auf deinem Grundstück vor? Immer schön vorbei am Südgarten der südlichen Doppelhaushälfte?
 
Sturkopf86

Sturkopf86

Hallo ich sehe da keine Probleme mit einem Doppelhaus, sind nur am überlegen ob es Sinn macht und ob wir komfortabel genug wohnen können? Den eine Hälfte hätte ja nur 8,5 x 8m mit 2 geschossen

In der ergänzungssatzung steht folgendes drinne.

Bauweise (§ 22 (1) und (2) Baunutzungsverordnung)
Es wird die offene Bauweise festgesetzt. Es sind Einzel- oder Doppelhäuser zulässig.

Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 Baugesetzbuch) :
Bei Einzelhäusern sind Max. zwei Wohnungen innerhalb eines Wohngebäudes zulässig.

Also der Planer hat viel Spielraum gelassen für die Bebauung.

Außerdem sehe ich das easy den eine Doppelhaushälfte würden wir an eine Familie gern vermieten.

Alternative wäre für uns ein Haus mit ca 175qm ( 1,5 Geschoss ) mit den Maßen 8,5m x 14m, EG alles für die Eltern und oben alles für die Kinder mit der Option es so zu trennen, dass mal eine Einlieger maisonette Wohnung entsteht. Freunde von uns haben so gebaut und es ist sehr schön geworden.

Aber das Dopphaus reizt uns!

Wir ihr bemerkt, wir sind noch ganz am Anfang und sammeln Ideen.....

Mit der Einfahrt bin ich jedoch nicht schlau geworden...... wo die hin muss etc man muss sie auf jeden Fall von unten befahren....

Gruss

Danke
 
11ant

11ant

Der zukünftige Nachbar guckt dann auch ziemlich blöd...
Es müssen erst einmal Einzel- und Doppelhäuser erlaubt sein, damit wie vorgesehen an die planlinke Grenze nicht angebaut werden muß. [Ergänzung: E/D sind zulässig, in diesem Wasimmeresauchseinsoll-Dokument.]

Wenn es tatsächlich ein §34-Gebiet ist, sehe ich die direkter benachbarten Doppelhäuser als maßgeblicher als die weiter entfernten Einzelhäuser. Aber da wäre ein konkretes Baufenster (und die "Ga"-Widmung nur des rechten Bauwiches) unüblich, sondern eher eine Fluchtlinie (und natürlich Grenzen zwischen bebaubaren und freizuhaltenden Flächen). Aber wie dargestellt scheint es mir eher ein Bebauungsplangebiet zu sein (was Bestandsbauten ja nicht hindern), und die Strichelung an der "rechten und oberen" Grundstücksgrenze die Geltungsbereichsgrenze darzustellen.

So ganz schlau werde ich aus "WK §34_Lüffringhausen_2.E" nicht: das Ding liest sich wie ein Textteil eines Bebauungsplanes (und schreibt sogar Dachfarben vor), hat aber keinen Planteil und trägt "§34" im Namen. Es ist aktuell aus 2010 und soll rechtskräftig sein.

Im Luftbild scheint mir die Böschung eine Wulst zwischen Straßen- und Grundstückshöhe zu sein. Vielleicht kann der TE ja mal Ortsbegehungsfotos ergänzen.
 
Y

ypg

Ok, ich habe es verstanden, obwohl ja noch einige Fragen offen sind.

Ich fasse zusammen: ein handtuchschmales Grundstück, welches von Süden aus anzufahren ist (geraten), mit einem relativ vernünftigen Baufenster für ein Einfamilienhaus soll für ein DH herhalten, wo
A) der hintere Nachbar seinen Gartenanteil im Norden hat, der vordere seinen im Süden. B)West- oder Ostseite wäre die lange Einfahrt. Dort müssten dann auf 3 Meter Breite die hinteren Nachbarn zu ihren Stellplätzen, direkt am Eingang (ohne Podest zur Eingangstür) der vorderen. C) Die vorderen haben nicht nur 2 Stellplätze vor ihrem Garten, sondern eben diesen Fuhrpark der hinteren an ihrem Garten langschrabben.
D) Jedes Haus hat eine Grundfläche von 68qm überbaut.
E) Dieser 68qm überbaute Fläche ziehen wir mal 12qm für die Außenwände ab, sind wir bei 56qm... weitere 3qm für Innenwände, sind wir bei 53qm Wohnfläche für eine Ebene.
... Mein WoKüEs hat mehr QM und ist nicht übertrieben groß.


wir möchten gern was Bauen was Sinn Macht!
Für mich macht das überhaupt keinen Sinn, wenn ich die Zahlen wie auch das Grundstück betrachte.

grosse Küche, bei uns spielt sich alles in der Küche und Esszimmer ab, Wohnzimmer brauchen wir fast nie!
Die Grundrisse, die Du eingepflegt hast, widersprechen sich Euren Wünschen. Keller sehe ich auch nicht, ich sehe einen 2-Geschosser mit DG.
Schlecht, evtl ein Doppelhaus zu planen, besser vielleicht ein Haus mit einlieger Wohnung?
Ja, liest sich schon mal viel besser.
Allerdings sehe ich nur eine Souterrainwohnung im Keller, geschuldet an den maximalen 8,5 Meter in der Breite.
 
Sturkopf86

Sturkopf86

Gerne das sind die mir aktuell vorliegenden Bilder. Es ist eine ergänzungssatzung die Bestand hat und Paragraph 34 ist bindend.

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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