Y
ypg
Und warum planst Du mit 19 Metern????Danke für den Hinweis und klar, die Größe ist natürlich beschränkt (max. 15 m Länge).
Und warum planst Du mit 19 Metern????Danke für den Hinweis und klar, die Größe ist natürlich beschränkt (max. 15 m Länge).
Wie interpretiert ihr das? Muss ich nach der Urlaubszeit auch gleich mit meinem Planer abstimmen. Wenn nicht anders möglich, muss ich die Garage von der nördlichen Grenze 2 m reinrücken, was ich eigentlich vermeiden wollte, da ich ja auch dann mit dem Haus 2 m (beim derzeitigen Layout) reingehen müsste (auf der anderen Seite, ginge sich dann die nördliche Terrasse wieder aus).Soweit ein bebauungsplan der Gemeinde nichts anderes festlegt, können Garagen unter den Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z. 5 Oö. BauTG 2013 bis an die seitliche oder hintere Nachbargrundgrenze herangebaut werden:
- Die Summe aller im jeweiligen Seitenabstand gelegenen Längen der Bauwerke (einschließlich Dachvorsprünge) darf 15 m nicht überschreiten.
- Die Traufenhöhe darf 3 m über dem Erdgeschossfußboden nicht überschreiten.
- Die Gesamthöhe ist mit 7 m limitiert.
Hast Du die "Planer" denn mal gefragt, womit sie vor ihrer Umschulung ihr Geld verdient haben?Haustechnik und Lagerräume werden mit wesentlich geringeren Dämmwerten etc. geplant, da mir Temperaturschwankungen im Lager und Technikraum egal sind.
...
Einen Architekten selbst haben wir nicht, aber wir arbeiten derzeit noch mit 2 Planern von 2 Baufirmen zusammen. Das Layout orientiert sich auch stark an einem bestehenden Haus von Verwandten, die selbst das gesamte Bauvorhaben mit einem renommierten Architekten gemacht haben.
Das ist eindeutig und heißt, dein Plan geht so nicht auf.Die Summe aller im jeweiligen Seitenabstand gelegenen Längen der Bauwerke (einschließlich Dachvorsprünge) darf 15 m nicht überschreiten.