Schmales Grundstück und Einfriedung - Hilfestellung

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R

Rob11

Hallo,

Wir haben kurzfristig von einer Nachbargemeinde ein Grundstück angeboten bekommen.
Pro
- 437qm
- sehr günstiger preis
- Neubaugebiet
- feldrandlage nach Südost
- Grundflächenzahl 0,4
Von
- Allerdings ist es recht langgezogen und dadurch euer schmal - ca 16x27m.
- FH Max 7,5m , WH Max 4,5m

Durch die längliche Form kann ich mir da nur wie eingezeichnet (rot) eine Garage/Haus in der oberen/ hinteren Hälfte vorstellen.
Das führt dann aber dazu, dass der Hauptgarten nicht hinter dem
Haus (Richtung Feld), sondern südwestlich neben dem Haus über die ganze Grundstückstiefe liegt.
Jetzt kommt mein Problem: Uns ist ein privater Garten sehr wichtig, wo an sich wohlfühlt. Der Bebauungsplan erlaubt aber entlang der Nordseite (Straße) nur eine 80cm Einfriedung (Zaun/Hecke) und auf der Südseite ( Feldweg) eventuell ebenfalls.
Ich kann nur höher gehen, wenn ich die Einfriedung im Baufenster errichte, was jew. ca 2,5m Abstand von den langen Seiten hat. Dadurch würde mir aber die Hälfte des Gartens flöten gehen und ich hätte einen nutzlosen Vorgarten. Oder alternativ bei niedriger Einfriedung kann man mir von der strasse gerade aufs Feld durchsehen.

Hat jemand einen Einfall/ Idee, wie man das lösen könnte?
Wir wollen nichts spezielles- denken momentan an einen klassischen Hauskörper von ca 8x11m.

Vielen Dank
 
N

Niloa

Ich würde eine Hecke pflanzen und die dann höher als 80cm wachsen lassen, in der Hoffnung, dass niemand kontrollieren kommt oder mich ein Nachbar anschwärzt. Ansonsten mit der Einschränkung leben oder anderes Grundstück suchen.
Wenn ihr die Terrasse an die Westseite des Hauses plant, könnt ihr da ja zumindest einen Sichtschutz Richtung Straße anbringen.
Bei einer Grundstückslänge von 27m bleiben euch aber für den Garten auch nicht so viele Meter übrig, die ihr verstecken könnt. 3-4m Garage, 11m Haus, 3m Terrasse, dann habt ihr noch ca. 10m Garten. Was wollt ihr denn da anstellen, was keiner sehen darf?
 
S

Scout

Erlaubt der Bebauungsplan denn keine Terrassentrennwände? Üblich sind bis zu 3 m.

Ansonsten gilt als Einfriedung nur eine baulich feststehende Lösung. Überlege auch Seitenmarkisen, die gibt es in bis zu 5 m Länge- und sie gelten nicht als bauliche Massnahme! Bieten aber einen guten Sichtschutz bei Bedarf....
 
M

Müllerin

warum heißt "wohlfühlen" denn immer "verschanzen" ?
verstehe ich nicht... mach nen Sichtschutz an die Terrasse, damit man ungesehen essen oder mal einen Liegestuhl hinstellen kann. Um den restlichen Garten würde ich aus Platzgründen einen 80cm Stabgitterzaun hinstellen und den mit Efeu beranken, das wird schön grün, ist öko weil viele Tiere das mögen, und es nimmt nicht viel Platz weg. Den Rest im Grundstück kann man dann mit höheren Büschen und oder Bäumen bestücken...

Als ob ihr so interessant wäret, dass die Nachbarschaft nichts besseres zu tun haben wird, also jedes Popeln im Garten zu begucken... Nimm das nicht (zu) persönlich, das denke ich mir eigentlich immer bei zugemauerten Gärten.
 
H

haydee

würde eine 80 cm hohe Einfriedung vornehmen
einen seitlichen Sichtschutz an die Terrasse
verschiedene Stauden, Gräser, Hecken, Bäumchen pflanzen und immer wieder die Sichtachse durchbrechen
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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