Nichteinhaltung des Bebauungsplan vom Nachbarn

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M

Murmel17

Dann würde ich Ihn aber ja auch ankreiden mit seiner Terrasse.....
Er hat das nachträglich einfach dahin gebaut....ich bin mir zu 100% sicher das da gar nichts genehmigt ist.
Brauch man bei uns für Terrassen eigtl auch nicht.
 
N

nix zu schwör

Alles ein wenig durcheinander,...

Welche Landesbauordnung, d.h. welches Bundesland ?
Was steht im Bebauungsplan dazu ?

Handelt es sich überhaupt rechtlich um eine Nebenanlage, oder zumindest über eine untergeordnete Nebenanlage wie eine Terrassenüberdachung ?
(Eine räumlich-funtionale Nutzung dürfte immer gegeben sein, ggf. wäre nur etwas über die Grundflächenzahl zu beanstanden, wenn diese nachträglich überschritten wird, aber hier gibt es ggf. politische Auswege, d.h. ob der Boden überhaupt durch den Belag versiegelt ist. Falls es ein Naturschutzgebiet ist.)

Ich ein Nachbarschaftsgesetz überhaupt berührt ?

Gleiches zum Zaun, was Nachbarn unter sich ausmachen, muss keinen Rechtsbestand haben. Was regelt innerhalb von 1 Jahr nach Fertigstellung diese Frist ?
 
Zuletzt bearbeitet:
J

Joedreck

Wenn ihr ein Gartenhaus plant, wüsste ich ziemlich genau wo das stehen würde. Das könnt ihr im Zweifel schnell umsetzen.
 
M

Murmel17

Bundesland ist Niedersachsen.

Im Bebauungsplan steht:

Auf den nicht überbaubaren Flächen entlang des Gewässers sind Nebenanlagen nach §14 Baunutzverordnung nicht zulässig.
Habe mich bereits intressehalber informiert, sodass ich sagen kann das eine Terrasse als Nebenanlage nach §14 gilt.

Im Niedersächsichen Nachbarschaftsrecht steht, dass eine Einfriedungspflicht zum rechten Grundstück besteht.

@Joedreck Wie ist das gemeint? "wüsst ich ziemlich genau wo das stehen würde"
 
M

Murmel17

die nördliche Grenze der Grundstücke verläuft am Wasser bzw. Ufer.

Die gemeinsame Grenze ist von uns aus die westliche.
Also alle Grundstücke in einer Reihe uns nach hinten raus ist das Gewässer.

Hoffe ich hab das so verständlich geschrieben
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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