Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten

4,00 Stern(e) 51 Votes
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 153 der Diskussion zum Thema: Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten
>> Zum 1. Beitrag <<

Z

Zaba12

Vom Kind an die Eltern liegt der Schenkungsfreibetrag bei 20.000€, soweit ich weiß. Für den Wert darüber hinaus wird dann Schenkungssteuer fällig -das wird sich also nicht lohnen

Sind selbst in einer ähnlichen Situation, wobei es sich in unserem Fall um geschenktes Eigentum handelt. Wäre insofern interessant, ob der Passus



tatsächlich wörtlich zu nehmen ist, wie Zaba oben sagte.
Im Grunde gehts um den Besitz. Ob gekauft, geschenkt oder geerbt sollte keine Rolle spielen. Aber auch hier ist die KfW dein Freund und Helfer.
 
Dr Hix

Dr Hix

So lese ich den Satz

Sofern der Haushalt [...]Eigentum an einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilie in
Deutschland zur Dauernutzung besitzt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich.
eigentlich auch. Dem steht aber, wie gesagt, das Wort "Erwerb" entgegen und es wird ja weiterhin eingeschränkt, indem man sich auf Deutschland bezieht - mein New Yorker Penthouse direkt am Central Park scheint die also nicht zu interessieren
Und was bedeutet in diesem Zusammenhang "zur Dauernutzung"? Würden die einsehen, dass eine 2 Zimmer DG Wohnung mit 60m² nicht für eine 5-köpfige Familie "auf Dauer" angelegt ist?

Weiterhin interessant: Was gilt denn nun für Bestandsimmobilien genau? Wir haben den notariellen Kaufvertrag vor dem 01.01.18 unterschrieben, die Baugenehmigung für die "Kernsanierung" aber erst im Juli erhalten und eingezogen sind wir natürlich auch nicht. In anderem Kontext (z.B. Energieeinsparverordnung) wird ja durchaus der Sonderstatus einer "umfassenden Sanierung" berücksichtigt und einem Neubau meist gleichgestellt - hier auch?

Ich möchte aktuell nicht an der KFW-Hotline arbeiten, das Merkblatt ist irgendwie für die Tonne...
 
Z

Zaba12

So lese ich den Satz



eigentlich auch. Dem steht aber, wie gesagt, das Wort "Erwerb" entgegen und es wird ja weiterhin eingeschränkt, indem man sich auf Deutschland bezieht - mein New Yorker Penthouse direkt am Central Park scheint die also nicht zu interessieren
Und was bedeutet in diesem Zusammenhang "zur Dauernutzung"? Würden die einsehen, dass eine 2 Zimmer DG Wohnung mit 60m² nicht für eine 5-köpfige Familie "auf Dauer" angelegt ist?

Weiterhin interessant: Was gilt denn nun für Bestandsimmobilien genau? Wir haben den notariellen Kaufvertrag vor dem 01.01.18 unterschrieben, die Baugenehmigung für die "Kernsanierung" aber erst im Juli erhalten und eingezogen sind wir natürlich auch nicht. In anderem Kontext (z.B. Energieeinsparverordnung) wird ja durchaus der Sonderstatus einer "umfassenden Sanierung" berücksichtigt und einem Neubau meist gleichgestellt - hier auch?

Ich möchte aktuell nicht an der KFW-Hotline arbeiten, das Merkblatt ist irgendwie für die Tonne...
Ok, bist raus. Alle anderen Infos sind irrelevant. Sorry.

Stichwort: Notarieller Kaufvertrag vor dem 01.01.18.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Alex85

Ok, bist direkt raus. Alle anderen Infos sind irrelevant. Sorry.

Stichwort: Notarieller Kaufvertrag vor dem 01.01.18.
Sehe ich auch so. Da braucht man sich gar nicht in Sanierungsgedanken und dessen Genehmigungsdatum verlieben. Notarieller Kaufvertrag war vor dem Stichtag und Ende.

Es steht jedem frei, seinen Fall über das Förderportal anzumelden (sobald freigeschaltet) und es zu versuchen. Mehr als Ablehnen kann ja nicht passieren.
 
Dr Hix

Dr Hix

Ok, bist raus. Alle anderen Infos sind irrelevant. Sorry.
Sorry, falls hier der Eindruck entstanden ist, ich bräuchte Zuspruch

Mir ging es bloß darum meine Gedanken zum Merkblatt zur Diskussion zu stellen, da ich finde, dass dieses alles andere als unmißverständlich formuliert ist. Zur Veranschaulichung habe ich meinen persönlichen Fall genutzt. Insofern sind eure jeweiligen Exegesen selbstverständlich interessant, aber ohne Begründung doch auch ohne Erkenntnisgewinn für dieses Thema, oder?

Wieso ist z.B. für dich @Zaba12 so eindeutig klar, dass es am Stichtag des notariellen Kaufvertrages hängt? Was ist z.B. mit dem Fall "Bestandsgebäude 2017 gekauft und abgerissen, Neubau im August 2018 genehmigt"? Als Twist vielleicht noch der Zusatz "Fundament (und Keller?) wiederverwertet"

...und ja, natürlich wird im Zweifel erst mal jeder einen Antrag stellen. Thread closed?
 
Z

Zaba12

Sorry, falls hier der Eindruck entstanden ist, ich bräuchte Zuspruch

Mir ging es bloß darum meine Gedanken zum Merkblatt zur Diskussion zu stellen, da ich finde, dass dieses alles andere als unmißverständlich formuliert ist. Zur Veranschaulichung habe ich meinen persönlichen Fall genutzt. Insofern sind eure jeweiligen Exegesen selbstverständlich interessant, aber ohne Begründung doch auch ohne Erkenntnisgewinn für dieses Thema, oder?

Wieso ist z.B. für dich @Zaba12 so eindeutig klar, dass es am Stichtag des notariellen Kaufvertrages hängt? Was ist z.B. mit dem Fall "Bestandsgebäude 2017 gekauft und abgerissen, Neubau im August 2018 genehmigt"? Als Twist vielleicht noch der Zusatz "Fundament (und Keller?) wiederverwertet"

...und ja, natürlich wird im Zweifel erst mal jeder einen Antrag stellen. Thread closed?
Schau dir mal das Formular der bayrischen Eigenheimzulage an (Punkt 7). Planst du eine Einliegerwohnung? Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die eine oder andere Position sich sehr ähnelt, da die CSU das Thema treibt. Zumindest ist hier dein Fall aufgeführt.

mit-bauantrag-wegen-baukindergeld-zuwarten-281536-1.jpeg


Nächste Woche sind wir alle schlauer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 810 Themen mit insgesamt 16749 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben