Im Bebauungsplan steht Dacheindeckung rot oder hellgrau. Auffassung des Bürgermeisters - Rot geht von hellrot bis Kastanie, hellgrau geht bis hellgrau.
Jaja, die lieben BGMs und GRs. Ich würde mal prüfen, ob Dein lieber Herr BGM einen planerischen Zweck mit der Vorgabe verfolgt, und damit meine ich nicht die Durchsetzung seines persönlichen Geschmacks
Tut er das nicht, dürfte der Passus im Bebauungsplan unwirksam sein.
Haben wir hier in der Gemeinde auch. Bauherr wollte anthrazit, Bebauungsplan und Grundriss meinten es müsse rot sein. Hat den Bauherren null interessiert und anthrazit eingedeckt. Hat der Grundriss gesehen, wutentbrannt das LRA eingeschaltet und gebeten eine Beseitigungsanordnung zu stellen. Das LRA dann „Nö, Du lieber Grundriss, ausser eurem persönlichen Geschmack verfolgt ihr mit der Vorgabe kein planerisches Ziel. Das steht im Widerspruch zur Baufreiheit. Wir machen mal gar nicht ubd empfehlen das nachträglich zu genehmigen oder zu dulden“. Fand der Grundriss nicht gut, hat in der nächsten Sitzung beschlossen den Antrag des Gemeindebauamts (!) eine nachträgliche Genehmigung zu erteilen oder es zu dulden mit 11:2 Stimmen abgelehnt. Das war vor fünf Jahren, passiert ist nichts. Mittlerweile rät der Bauamtsleiter bei Anfragen von Bauherren inoffiziell einfach in anthrazit einzudecken, wenn der Wunsch besteht. Handhabe habe der Grundriss null. Er müsse klagen, was kaum Aussicht auf Erfolg hätte, da das LRA als genehmigende Behörde ja schon Stellung pro Bauherr bezogen hat. Man muss sich nicht jeden willkürlichen Scheice gefallen lassen. Und Willkür scheint mir auf dem (bayerisch, fränkischen) Land eine weitverbreitete Unsitte zu sein...