Gemeinsame Wärmepumpe - Doppelhaus

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i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

Ich hätte aber gerne noch ein paar Rückfragen @i_b_n_a_n wenn das in Ordnung ist?
Ihr baut 2 Doppelhaushälfte mit jeweils 2 Wohneinheiten, ich vermute, dass ihr jeweils eine Wohneinheit selber bewohnen möchtet und eine vermietet. D.h. dass ihr mit einer Wärmepumpe jeweils 2 Wohneinheiten versorgt, wenn ich das richtig verstanden habe? Mich würde interessieren, ob ihr in der Konstellation den Verbrauch (Heizung und Warmwasser) der einzelnen Wohneinheiten erfasst und, ob ihr eine pauschalierte Abrechnung oder Verbrauchsbasierte durchführen werdet? Und gibt es eine "Hauptwohnung", die die gemeinsamen Kosten trägt und dann in Form von Nebenkosten auf die "Nebenwohnung" anteilig umlegt?
Hi,
es gibt keine Hauptwohnung(en), ich selber ziehe in eine Wohneinheit ein, mein Bruder vermietet beide Wohneinheiten (in eine zieht aber sein Sohn ein der sich "spontan" wg. Corona und einsamem HomeOffice kurz vor Fertigstellung aus Hamburg hierher verirrte)

Wir vermieten "warm" inkl. Allem (pauschal heiss inkl. 2500KWh Strom und ??m³ Wasser je Wohneinheit, ausser Internet), dennoch erfassen wir über jede Menge Zähler etc. den Verbrauch (Strom, Wasser, Wärme) jeder Wohneinheit.
 
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J

Jogidude

Guten Morgen!

Danke noch mal für euer Feedback, ich versuche noch mal für mich zusammenzufassen, was ich gelernt habe.

In dem Sinne, greift bei einem solchen Konstrukt nicht auch die Legionellen-Verordnung? Sprich 60 Grad?
Das Thema "Legionellen-Verordnung" war mir jetzt ehrlich gesagt komplett neu und ich musste kurz die Suchmaschine bemühen :-)
Auf die schnelle habe folgendes gefunden:
Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu den Großanlagen der Trinkwassererwärmung nach TrinkwV und unterliegen somit nicht der routinemäßigen Untersuchungspflicht auf Legionellen.
Bei einem Doppelhaus bin ich mir nun unsicher, da es ja per Definition kein "Zweifamilienhaus" ist, sondern zwei eigenständige Einfamilienhäuser direkt aneinander. Es tut sich die nächste Frage auf :-)

es gibt keine Hauptwohnung(en), ich selber ziehe in eine Wohneinheit ein, mein Bruder vermietet beide Wohneinheiten (in eine zieht aber sein Sohn ein der sich "spontan" wg. Corona und einsamem HomeOffice kurz vor Fertigstellung aus Hamburg hierher verirrte)
Unsere Fälle ähneln sich tatsächlich sehr :-) Ich ziehe nach jetzt 20 Jahren beruflich bedingter Wohnortwahl zurück in meinen Heimatort zurück zu Familie und Freunden.

Ich fasse das Gelernte jetzt mal in zwei vorstellbare Modelle zusammen, die gerne aufgegriffen und bewertet werden dürfen, um die Vor- und Nachteile weiter auszuarbeiten:

Modell A: Vollständig unabhängige Doppelhaushälfte
- Reale Teilung des Grundstücks
- Getrennte Finanzierung
- Unabhängige Versorgungseinrichtungen

Vorteile:
- Keine komplizierten Vertragskonstrukte
- Unproblematische Finanzierung
- Unproblematischer Verkauf einer oder beider Doppelhaushälfte
- Evtl. sogar Vorteile bei der Dimensionierung und damit auch Effizienz der Wärmepumpe

Nachteile:
- Höherer Ressourcenaufwand
- Höhere Initialkosten
- Höhere Betriebs- und Wartungskosten


Modell B: Deklaration als Zweifamilienhaus
- Finanzierung durch eine Partei
- Abwicklung des Baus durch eine Partei
- Anschließend Vermietung/Verkauf/Mietkauf an zweite Partei (Möglichkeiten wären zu prüfen)
- Grundstück Eintragung von Wegerechten für zweite Partei, ähnlich einer Eigentumswohnung
- Eine Versorgungsanlage (Wärmepumpe, Photovoltaik), die von einer Partei betrieben wird ("Versorgungsanbieter")
- Verbrauchserfassung und Abrechnung über "Warmmiete" an zweite Partei ("Versorgungsempfänger")
- Bei Auszug einer Partei müsste die verbleibende Partei die Rolle des "Versorgungsanbieters" übernehmen und die zweite Doppelhaushälfte würde vermietet werden

Vorteile:
- Geringerer Ressourcenaufwand
- Geringere Initialkosten
- Geringere Betriebs- und Wartungskosten
- Vereinfachung der Kommunikation mit Architekt, BU etc. (nur einen Ansprechpartner)

Nachteile:
- Komplizierterer Vertrag
- Steuerliche Komplikationen
- Abhängigkeit beider Parteien
- Bei einer Zwangsveräußerung müssten beide Wohneinheit verkauft werden, da nicht unabhängig
- Finanzierung könnte problematischer sein
- Erhöhter Aufwand für Verbrauchserfassung
- Hauswirtschaftsraum muss für beide Parteien zugänglich sein

Ich hoffe, diese Erkenntnisse helfen auch anderen Mitgliedern, die ähnliche Überlegungen anstellen und freue mich natürlich über weiteres Feedback.

Besten Dank und viele Grüße!
 
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i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

Aber eventuell Steuervorteile bei Vermietung durch die aktuelle Möglichkeit der Sonder AFA für jemanden mit hoher Steuerlast?
 
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11ant

11ant

Bei einem Doppelhaus bin ich mir nun unsicher, da es ja per Definition kein "Zweifamilienhaus" ist, sondern zwei eigenständige Einfamilienhäuser direkt aneinander. Es tut sich die nächste Frage auf
Die Frage der Anwendung der Richtlinie betreffend des Anlagenbetriebes, nehme ich an. Aus dieser Perspektive würde ich für die Anlage je Doppelhaushälfte jede Doppelhaushälfte als Zweifamilienhaus ansehen und bei einer gemeinsamen Anlage für das gesamte Doppelhaus praktisch ein Vierfamilienhaus.
 
K

konibar

... ich vermute, dass ihr jeweils eine Wohneinheit selber bewohnen möchtet und eine vermietet. D.h. dass ihr mit einer Wärmepumpe jeweils 2 Wohneinheiten versorgt, wenn ich das richtig verstanden habe? Mich würde interessieren, ob ihr in der Konstellation den Verbrauch (Heizung und Warmwasser) der einzelnen Wohneinheiten erfasst und, ob ihr eine pauschalierte Abrechnung oder Verbrauchsbasierte durchführen werdet? Und gibt es eine "Hauptwohnung", die die gemeinsamen Kosten trägt und dann in Form von Nebenkosten auf die "Nebenwohnung" anteilig umlegt?
wir haben dieses Prinzip seit > 20 Jahren am Laufen, bisher ohne Probleme:
- jede Doppelhaushälfte hat ihre eigene Umwälzpumpe, Wärmemengenzähler u Thermostat (Wochenprogramm)
so kann jeder seine eigene Absenkung, Frostschutz- od Tagesprogramm fahren.
(Dies setzt natürlich voraus, dass die Verrohrung je Doppelhaushälfte nur genau einen Kreislauf-Anschlusspunkt hat.)

Nur die Vorlauftemperatur wird gemeinsam (Außentemperatur geführt) gesteuert.

Die Betriebs- u Unterhaltskosten werden vertraglich nach jeweiligem Verbrauch abgerechnet.

Wer formalrechtliche Probleme befürchtet kann ggf eine Dienstbarkeit eintragen lassen.
 
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Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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