Geländeroberfläche zur Bestimmung des Grenzabstandes

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C

Coskun1907

Hallo liebes Hausbau-Forum,

kurz zu mir.: Mein Name ist Coskun komme aus der Nähe von der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover. Meine Frau und ich möchten ein Einfamilienhaus 2. Stöckig Flachdach bauen und beschäftigen uns zur Zeit mir der Planung.

Hier das Grundstück (Flurstück 54/8) :

gelaenderoberflaeche-zur-bestimmung-des-grenzabstandes-466792-1.JPG


Zur Sachlage:

Linker Nachbar (Flurstück 54/4) Bestandshaus aus den 70ern Geländeroberfläche ca. 50cm über unser Grundstück. Rechter Nachbar (Flurstück 54/9) Neubau, fast fertig ca. 100cm (hat aufgeschüttet) über unser Grundstück (Flurstück 54/8). Das muss alles noch eingemessen werden. Ich habe das mal versucht mit einer Skizze zu verdeutlichen. Die Straße ist eine Einstichstraße einer Hauptstraße, welcher rechts von unserem Grundstück liegt. D.h. die Hauptstraße ist tiefer als der höchste Punkt der Einstichstraße. Der höchste Punkt der Einstichstraße befindet sich in etwa auf der Grenze zum rechten Nachbar.

gelaenderoberflaeche-zur-bestimmung-des-grenzabstandes-466792-2.JPG


Unser Problem:

Wir möchten nicht unbedingt im Loch bauen => also aufschütten. Damit ändert man die ursprünglich Geländeroberfläche (was der rechte Nachbar ja auch schon getan hat). Die Gebäudehöhe wird normalerweise von dem gewachsenen Boden gemessen, d.h. die Aufschüttung kommt dazu. Die Niedersächsische Bauordnung sagt Grenzabstand 1/2 H mind. jedoch 3m. Wir möchten natürlich wenn es geht zu beiden Nachbarn so Nah wie möglich bauen, also den mind. Grenzabstand von 3m erreichen, damit wir genügend breit bauen können.

Wir haben das örtliche Bauamt kontaktiert und die Sachlage erläutert. Die Antwort:

Weichen die gewachsenen, tatsächlichen Geländeoberflächen auf den Nachbargrundstücken davon ab, ist es möglich, diese zu berücksichtigen. Dies ist in § 5 Abs. 9 Niedersächsische Bauordnung dargestellt. Es ist der konkrete Nachweis über die genauen Höhen (NN) an den maßgeblichen Punkten beim Bauantrag zu führen.


Daraufhin hat sich uns die Frage gestellt, welcher Nachbar ist für uns jetzt maßgeblich. Dies konnte oder wollte mir das Bauamt nicht beantworten oder ich habe es nicht verstanden.

Am liebsten würden wir gerne auf Straßenniveau kommen und den Mindestabstand von 3m halten. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Vielen Dank und liebe Grüße!
 
Y

ypg

Wollt Ihr einen 3-Geschosser Bauer oder warum macht Ihr da ein Problem draus?
Oder ist bei Euch die max. Bauhöhe (Bebauungsplan) nicht ausreichend?
Wir möchten natürlich wenn es geht zu beiden Nachbarn so Nah wie möglich bauen, also den mind. Grenzabstand von 3m erreichen, damit wir genügend breit bauen können.
Das ist eine merkwürdige Vorgehensweise. Ihr habt 18,5 Meter Baufenster, da sollte ein Haus in Länge draufpassen.
Grundsätzlich ist jetzt natürlich bei jeder Überlegung der Bebauungsplan wichtig zu wissen.
Aber ansonsten plant man ja gedanklich Platz für seine Garage plus Platz für eventuell seitlicher Terrasse ein, wenn man sich skizziert, wo welcher Raum hin kann, um dann ein Grundrissentwurf zu planen. Insofern also möglichst schmal, damit man links und rechts vom Haus noch genug Fläche (für sich) hat, nicht als Zahl oder um der Landesbauordnung zu genügen.
Alles weitere plant der Architekt bzw GU, wahrscheinlich auch mit dem Vermesser.
 
C

Coskun1907

Wollt Ihr einen 3-Geschosser Bauer oder warum macht Ihr da ein Problem draus?
Oder ist bei Euch die max. Bauhöhe (Bebauungsplan) nicht ausreichend?

Das ist eine merkwürdige Vorgehensweise. Ihr habt 18,5 Meter Baufenster, da sollte ein Haus in Länge draufpassen.
Grundsätzlich ist jetzt natürlich bei jeder Überlegung der Bebauungsplan wichtig zu wissen.
Aber ansonsten plant man ja gedanklich Platz für seine Garage plus Platz für eventuell seitlicher Terrasse ein, wenn man sich skizziert, wo welcher Raum hin kann, um dann ein Grundrissentwurf zu planen. Insofern also möglichst schmal, damit man links und rechts vom Haus noch genug Fläche (für sich) hat, nicht als Zahl oder um der Landesbauordnung zu genügen.
Alles weitere plant der Architekt bzw GU, wahrscheinlich auch mit dem Vermesser.
Nein wir möchten 2 geschossig bauen. Sogar 20m Baufenster in der Länge. Jedoch möchten wir ein Grundriss in L Form und dafür brauchen wir die maximale Breite. Ich versuche das mal zu verdeutlichen mit der Skizze:

gelaenderoberflaeche-zur-bestimmung-des-grenzabstandes-466811-1.JPG
 
11ant

11ant

Wenn das Bauamt bereit ist, Deine ursprüngliche Geländehöhe praktisch durch die festgestellten tatsächlichen Nachbarhöhen zu ersetzen, dann gilt das für jede Abstandsfläche einzeln. Für den Mindestabstand sehe ich Dich also zum Nachbarn 54/4 hin einen halben und zum Nachbarn 54/9 hin einen ganzen Meter aufschütten können, wenn die Messungen diese Werte bestätigen. Bedenke bei allen Aufschüttungen, daß Du Dein Grundstück immer auf Deiner Seite der Grenze entwässern mußt - vermeide also Gefälle zum Nachbarn hin. Niemand sitzt ohne Aufschüttung im "Loch", das ist nur ein Alptraum von Theoretikern. Dazu müßten Deine Nachbarn schon so sehr aufschütten, daß das für sich schon ein Bauwerk wäre. Da Du bisher nicht aufgeschüttet hast, können sich die Höhen der Nachbarn ja nur nach deren Ursprungsgelände (oder ebenso dem deinigen) gerichtet haben.
 
C

Coskun1907

Wenn das Bauamt bereit ist, Deine ursprüngliche Geländehöhe praktisch durch die festgestellten tatsächlichen Nachbarhöhen zu ersetzen, dann gilt das für jede Abstandsfläche einzeln. Für den Mindestabstand sehe ich Dich also zum Nachbarn 54/4 hin einen halben und zum Nachbarn 54/9 hin einen ganzen Meter aufschütten können, wenn die Messungen diese Werte bestätigen. Bedenke bei allen Aufschüttungen, daß Du Dein Grundstück immer auf Deiner Seite der Grenze entwässern mußt - vermeide also Gefälle zum Nachbarn hin. Niemand sitzt ohne Aufschüttung im "Loch", das ist nur ein Alptraum von Theoretikern. Dazu müßten Deine Nachbarn schon so sehr aufschütten, daß das für sich schon ein Bauwerk wäre. Da Du bisher nicht aufgeschüttet hast, können sich die Höhen der Nachbarn ja nur nach deren Ursprungsgelände (oder ebenso dem deinigen) gerichtet haben.
Ok ich glaube so langsam verstehe ich es....

D.h. angenommen Traufhöhe 6m bzw. Flachdach 6m und ich schütte auf das Niveau 54/9 also 100cm kann ich dort den Mindestabstand mit 3m nehmen. Zum Nachbar 54/4 muss ich dann die 50cm über sein Grundstück berücksichtigen => Gesamthöhe 6,5m (Haus 6m + 0,5m Aufschüttung) und mein Grenzabstand wäre 6,5m/2 = 3,25m?

Angenommen wir schütten 50cm auf. So würde nach meinem Verständnis 3m vom Nachbar 54/4 und 3m vom Nachbar 54/9 möglich oder?
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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