Garage Bauanzeigeverfahren / Bauantrag

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B

baum2020

Hallo,

wir bauen ein Haus mit Garage wobei die Garage nicht durch die Hausbaufirma errichtet wird. Jedoch ist diese im Plan eingezeichnet und soll so auch mit in das Bauanzeigeverfahren kommen (Land BW). Alternativ wird die Garage über einen separaten Bauantrag beim Bauamt eingereicht.

Ich habe den Grundriss der Garage festgelegt jedoch Details wie Anzahl Tore nicht gänzlich geklärt. Die Garage soll einige Zeit später nach dem Haus gebaut werden - jedoch Tiefbauarbeiten und evtl. Bodenplatte zusammen mit dem Haus ausgeführt werden.

Was passiert z.B. wenn die Garage nun mit der Bauanzeige vom Haus beim Amt eingereicht wird und wir dann das Haus bauen, die Garage jedoch z.b. in der Anzahl der Tore abweicht?

Welche Konstellation ist hier ratsam ?
 
E

Escroda

Ich nehme an, Du meinst mit Bauanzeigeverfahren das Kenntnisgabeverfahren nach §51 Landesbauordnung. Warum wäre die Alternative ein Bauantrag? Weicht irgendwas vom Bebauungsplan ab?
Was passiert z.B. wenn die Garage nun mit der Bauanzeige vom Haus beim Amt eingereicht wird und wir dann das Haus bauen, die Garage jedoch z.b. in der Anzahl der Tore abweicht?
In deinem Beispiel passiert gar nichts, es sei denn, <absurd> es gäbe eine Gestaltungssatzung, die die Anzahl der Garagentore regelt </absurd>. Soll heißen: Solange Du Dich an die Vorschriften hältst, kannst Du machen, was Du willst. Natürlich kann jemand von der Gemeinde auf die Idee kommen, dass das so nicht zur Kenntnis gegeben worden ist. Wenn es aber gegen keine Vorschrift verstößt, gibt es keine Handhabe. Außerdem sin Ideen im öffentlichen Dienst rar gesät. Solltest Du eine Vorschrift übersehen haben, hast Du allerdings ein Problem.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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