Erbpachtgrundstück - Abstandsflächenerhöhung - Kosten

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T

tastateur

Guten Tag allerseits,

ich habe eine Frage bezüglich Abstandsflächen.

Folgende Situation:

Wir beabsichtigen, ein Grundstück von der Kirche auf Erbpacht zu pachten. Soweit ist auch alles in trockenen Tüchern.

Nun ist aufgrund unserer Hauplanung die Umlegung der halben Abstandsflächen erforderlich. So wurden die halbe (Nordseite) und die Ganze (Ostseite, zur Straße hin) Abstandsfläche getauscht, um dem § 6 BayBO genüge zu tun.

Die Kirche hat dem Ganzen als Eigentümer auch zugestimmt. Nun ragen ca. 15 qm Abstandsfläche Richtung Norden in das dortige Grundstück (wird ebenfalls neu bebaut, gleiches Areal) hinein. Eine Baueinschränkung für den dortigen Bauherren besteht insoweit nicht, er kann sein Haus weiterhin so bauen wie er es geplant hat. Die Abstandsflächen überschneiden sich auch nicht.

Nun verlangt die Kirche für die Zustimmung der Abstandsflächenübernahme eine Gegenleistung.

Welche Gegenleistung würdet Ihr als akkurat erachten bzw. welche Gegenleistung wäre als Wucher zu bezeichnen? Ich schreibe hier bewußt nicht, welche Leistung die Kirche von uns verlangt, um Eure Antworten nicht zu beeinflussen.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Grüße
tastateur
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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