Wir wussten nicht, dass das obligatorisch ist. Lt. Wortlaut der gesetzlichen Regelung ist das ja eine "Kann"-Regelung, oder?
Ich vermute, Du beziehst Dich auf §53 (3) BauONRW. Das kommt eigentlich nur zum Tragen, wenn mehrere Bauherren mit unterschiedlichen Adressen im Bauantrag stehen und daher die Bauaufsicht nicht weiß, an wen sie die Bescheide versenden soll. Oder bei Firmen, damit sicher gestellt ist, dass nur berechtigte Personen Entscheidungen treffen können und auch nur denen Entscheidungen der Behörde zur Kenntnis gelangen. Ruf' doch mal beim Sachbearbeiter an, ob das wirklich das Problem ist.
So? Bei Eheleuten? Ich denke nicht. Aber die neue Bauordnung ist mir noch nicht so vertraut.
Idealerweise Dein Architekt.
Kann man machen, würde ich aber nicht. Wenn der bei der Behörde Mist baut, bekommt man als Bauherr das erst mal gar nicht mit, weil der ganze Schriftverkehr nur über ihn läuft und der seine Schuld dann einfach auf andere abwälzen kann.