Grundriss Schlauchhaus L-Form Dreieckiges Grundstück samt Eiche

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O

Oakland

Ach so, Du meinst die Bauvorlageberechtigung. Ich hoffe doch nicht, dass er seinen Bauantrag ohne Angabe eines Bauvorlageberechtigten abgegeben hat.

Nur @Oakland kann es aufklären.
Nein, natürlich nicht. Unser Architekt ist als Bauvorlageberechtigter angegeben. Vereinfacht dargestellt, stehen wir Bauherren links und der Architekt rechts auf der ersten Seite des Antrags.
 
O

Oakland

So? Bei Eheleuten? Ich denke nicht. Aber die neue Bauordnung ist mir noch nicht so vertraut.
Tatsächlich hat der Sachbearbeiter verlangt, dass bei uns Eheleuten mit gemeinsamer Wohnung ein Vertreter im Antrag genannt wird. Ich könnte kotzen...

Das ist aber nicht alles: Er hat den Bauvorbescheid aufgehoben! Das Haus sähe ja jetzt anders aus! Der Baukörper ist aber fast identisch, nur in einer Dimension einen halben Meter "gewachsen".

Ich halte euch auf dem Laufenden...

 
E

Escroda

Tatsächlich hat der Sachbearbeiter verlangt, dass bei uns Eheleuten mit gemeinsamer Wohnung ein Vertreter im Antrag genannt wird.
Dein Architekt hat den Bauantrag eingereicht und Du hast (schriftlich oder mündlich?) die Antwort erhalten, dass der Bauantrag nicht bearbeitet werden kann, weil kein Vertreter im Bauantragformular eingetragen ist? Das musst Du mir mal erklären, wie das genau abgelaufen ist. Wer hat in welcher Form was von wem verlangt?
Er hat den Bauvorbescheid aufgehoben!
Was soll das heißen? Er hat Dir einen Bescheid geschickt, in dem steht:
Sehr geehrter Herr Oakland,
hiermit hebe ich den Vorbescheid AZ 12/34567-2017 vom 01.01.2017 auf, weil ihr Haus jetzt anders aussieht.

Sorry Oakland, irgendwas musst Du mal sortieren und geordnet hier mit konkreter Problemstellung formulieren. Der Bauvorbescheid ist mit Sicherheit nicht aufgehoben worden; dazu bedürfte es diverser juristischer Schritte.

Na da hast Du ja anscheinend den Oberpinkel des Bürokraten-Wesens am Hals.
Bitte kein Behörden-Bashing ohne klare Fakten.
 
Zuletzt aktualisiert 16.07.2025
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