Carport Abweichung vom Bauantrag

4,30 Stern(e) 3 Votes
Chriscross

Chriscross

Hallo Zusammen,

unser Architekt hat bei unserer Hausplanung gleich ein Carport mit Abstellraum geplant. Der Bauantrag wurde eingereicht und genehmigt. Das Haus steht mittlerweile und der Carporthersteller für den wir uns damals entschieden hatten stellt diese Form des Carports nicht mehr her. Wie weit kann ich nun vom Bauantrag abweichen ohne Probleme zu bekommen? Geplant war ein Carport 6,5m x 9m mit integriertem 3m x 6m Abstellraum und Flachdach. Das Carport steht 1m vom Nschbargrundstück weg.
Bauort Niedersachsen Region Hannover.

Danke für eure Hilfe
 
Chriscross

Chriscross

Es soll keine großen Änderungen sein.

Anstatt der 6,50 Meter vielleicht 6,80 Meter.
Das leichte angestellte doch (Wallmartig) soll nun gerade runter gehen.

so etwas in der Art.
 
P

Payday

wichtig sind die 9meter Länge an der grenze. wenn das Carport an der ecke steht, gibt es 2 grenzen und je nach Bundesland/Bebauungsplan usw gibts da andere maximale grenzlängen.
wenn die Garage "hinten raus" mehr als 3meter von der grenze wegsteht, sollten die 30cm kein Problem sein.
 
P

Payday

in welche Richtung geht ihr denn breiter? wird der zuweg kleiner oder der Bereich zur grenze. wenn ihr 1meter zur grenze habt, kann das so ein magisches maß sein. gibt da so Bestimmungen in Richtung " 1meter oder direkt an der grenze...". dann dürft ihr nicht auf 0,7meter an die grenze ran. das solltet ihr klären, bzw euer Architekt kann sowas eigentlich problemlos beantworten. allerdings rechnet immer damit, das er das zum ersten mal macht ^^
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
Im Forum Garage / Carport gibt es 570 Themen mit insgesamt 5761 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben