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GregorBerger
Liebes Hausbauforum,
nach einigen Jahren Suche haben wir endlich ein Grundstück (mit Altbestand zum Abriss) in unserer Wunschlage gekauft. Damit endet auch meine jahrelange rein passive Teilnahme an diesem Forum.
Da wir eigentlich die vorrangig nach Sanierungsobjekten und nicht nach Neubau suchten, stehen wir natürlich am Anfang einiger Fragen.
Das Grundstück mit etwa 500 m² liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplan, der zuletzt vor 20 Jahren geändert wurde.
Rahmendaten zu Grundstück und Bebauungsplan:
Der Bebauungsplan macht keine Vorgaben u.a. zu:
Der Plan ist, mit einer weiteren Familie ein Doppelhaus zu bauen. Beide Familien haben je 2 Kinder brauch zwei Heimbüros, wodurch je Doppelhaushälfte ein Raumbedarf von 6 Zimmern entsteht. Wenn wir hier weiterkommen, werde ich noch einen Thread im Grundrissforum erstellen und den Fragebogen ausfüllen.
Da das Baufenster mit 8,5m zu schmal für nebeneinanderstehende Doppelhaushälfte ist, müssten diese hintereinander stehen. Gartenzugang und Terrasse würden sich dann jeweils an der schmalen Seite befinden (also einmal zur Straße und einmal nach hinten zum Hauptgarten). Diese Art des Doppelhauses trifft man sehr selten an. Ich habe einige Zeit in der Realität gesucht, es aber nicht gefunden. Lediglich das Büdenbender Doppelhaus Gemello SD 135 würde dieser Anordnung grob entsprechen (nicht jedoch den Maßen).
Mit einer Architektin im Bekanntenkreis (die aber inzwischen nur noch Bürogebäude macht) und dem Bauamt habe ich bereits sehr lose Gespräche geführt, ohne auf völlig grundsätzliche Widersprüche zu stoßen.
Die @11ant Kellerregel habe ich schon angewandt, demnach scheint der Keller obligatorisch, da ja mehr als 2m Höhendifferenz im Baufenster vorliegen. Allerdings verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht, die das mit dem „Sockel“ von max. 60cm im Bebauungsplan zu verstehen ist. Laienhaft würde ich vermuten, dass ein Geschoss (das Erdgeschoss? Das unterste Wohngeschoss? Das unterste Vollgeschoss) max. 60 cm über der Straßenebene beginnen darf.
Meine ersten Fragen an euch:
Gregor
nach einigen Jahren Suche haben wir endlich ein Grundstück (mit Altbestand zum Abriss) in unserer Wunschlage gekauft. Damit endet auch meine jahrelange rein passive Teilnahme an diesem Forum.
Da wir eigentlich die vorrangig nach Sanierungsobjekten und nicht nach Neubau suchten, stehen wir natürlich am Anfang einiger Fragen.
Das Grundstück mit etwa 500 m² liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplan, der zuletzt vor 20 Jahren geändert wurde.
Rahmendaten zu Grundstück und Bebauungsplan:
- Gebaut werden darf von 3 Meter Tiefe bis 18 Meter Tiefe (also 15 m fürs Haus)
- Abzgl. der Abstandsflächen sind 8,5m Breite möglich
- Leichte Hanglage über das Baufenster Anstieg um etwa 2,2m
- 3 Vollgeschosse
- Grundflächenzahl 0.4
- Geschossflächenzahl 1.2 (kann wegen des o.g. Baufensters selbst bei vollständiger Ausschöpfung nicht erreicht werden)
- SD 35-45°
- Drempel 60 cm
- Sockel max. 60 cm über Mittelpunkt über die Breite der Erschließungsfläche. Diese liegt noch einmal 30 cm tiefer als der Beginn des Baufensters
- Allgemeines Wohngebiet
- offene Bauweise
- überdachte Terrassen bis 1,5m außerhalb der Baugrenze zulässig, sofern die Grundflächenzahl nicht überschritten wird
- Dacheinschnitte und Dachaufbauten bis max. ½ Traufenlänge und min. 1m Abstand von der Giebelwand
- Einfriedung durch Hecke heimischer Gehölze. An der Straße zusätzlich durch einen max. 1,2m hohen Zaun.
Der Bebauungsplan macht keine Vorgaben u.a. zu:
- Gebäudeart
- Wohneinheiten je Gebäude
- Höhenbeschränkung
- Keller
- Stellplätzen
Der Plan ist, mit einer weiteren Familie ein Doppelhaus zu bauen. Beide Familien haben je 2 Kinder brauch zwei Heimbüros, wodurch je Doppelhaushälfte ein Raumbedarf von 6 Zimmern entsteht. Wenn wir hier weiterkommen, werde ich noch einen Thread im Grundrissforum erstellen und den Fragebogen ausfüllen.
Da das Baufenster mit 8,5m zu schmal für nebeneinanderstehende Doppelhaushälfte ist, müssten diese hintereinander stehen. Gartenzugang und Terrasse würden sich dann jeweils an der schmalen Seite befinden (also einmal zur Straße und einmal nach hinten zum Hauptgarten). Diese Art des Doppelhauses trifft man sehr selten an. Ich habe einige Zeit in der Realität gesucht, es aber nicht gefunden. Lediglich das Büdenbender Doppelhaus Gemello SD 135 würde dieser Anordnung grob entsprechen (nicht jedoch den Maßen).
Mit einer Architektin im Bekanntenkreis (die aber inzwischen nur noch Bürogebäude macht) und dem Bauamt habe ich bereits sehr lose Gespräche geführt, ohne auf völlig grundsätzliche Widersprüche zu stoßen.
Die @11ant Kellerregel habe ich schon angewandt, demnach scheint der Keller obligatorisch, da ja mehr als 2m Höhendifferenz im Baufenster vorliegen. Allerdings verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht, die das mit dem „Sockel“ von max. 60cm im Bebauungsplan zu verstehen ist. Laienhaft würde ich vermuten, dass ein Geschoss (das Erdgeschoss? Das unterste Wohngeschoss? Das unterste Vollgeschoss) max. 60 cm über der Straßenebene beginnen darf.
Meine ersten Fragen an euch:
- Kennt ihr vergleichbare Häuser, ggf. mit Bezeichnung zum Googeln o.ä.?
- Würdet ihr das Thema ganz anders angehen?
- Was bedeutet die Regel mit dem Sockel?
Gregor
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