Bungalow 135qm: Grundriss + Fenster

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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R

Reluctance

Das ist jetzt ein Vorschlag mit Euren Angaben.
Ganz vielen Dank für deinen Vorschlag. Mir gefällt die Idee, den Flur so umzusetzen sehr gut. Das einzige was mich stört, ist das für mich nun doch etwas kleiner geratene Bad. Ich fand das großzügige Bad zuvor ganz nett - will da gern auch mal ein Regal hinstellen und noch ein paar Handtuchhalter anbringen etc. Das scheint mir in dem Entwurf jetzt leider alles zu knapp.

Ich hab mal versucht, das Bad größer zu bekommen, was mir aber nur durch eine Stufenform im Hobbyzimmer gelingt. Auch nicht so toll irgendwie. Hat jemand noch ne Idee?

Im Übrigen: in der Satzung steht ja, dass Fenster nur als stehendes Format anzubringen sind. Darauf habe ich den Planer noch mal aufmerksam gemacht wegen der Frage nach Oberlichtern im Bad. Er hat anscheinend die Satzung vorher noch nicht richtig gelesen - und hat nun aus allen Fenstern (zuvor 1,51m breit - Wunsch von mir waren 2m breit) 1m x1,26m Mini-Fenster gemacht. Ich bin jetzt etwas geschockt. Ist die Satzung wirklich so zu verstehen? Ich hätte die Vorgabe jetzt pro Flügel gerechnet. Wie gehe ich denn damit nun um - hat jemand ne Idee für gescheite Fenster, die zu dieser Satzung passen?
bungalow-135qm-grundriss-fenster-331051-1.jpeg
 
Y

ypg

Hier mal die Vorgaben für die Fenster laut Satzung - betrifft in erster Linie die Straßenseite:
  • Fenster und Türen sind als stehendes Format auszuführen. Fenster in Drempeln und Kellergeschossen dürfen auch liegende und quadratische Formate aufweisen.
  • Straßenseitige Fensteröffnungen sind 1 qm zu gliedern. Beim Einbau von einflügeligen Fenstern sind Pfosten und Kämpfer als glasteilende Elemente auszubilden.
  • Die straßenseitige Anordnung von Fensterbändern ist nicht zulässig. Fensteröffnungen sind durch Pfeiler von mindestens 0,24m Breite voneinander zu trennen.
  • Glasbausteine sind in den Straßenfassaden unzulässig.
  • Die Stürze von Fensteröffnungen eines Gebäudes müssen innerhalb eines Geschosses auf gleicher Höhe liegen. Die Summe der Öffnungsflächen der Fassade muss kleiner sein als die Summe der geschlossenen Flächen.
  • Fensterläden sind nur aus Holz herzustellen. Ihre Anbindung ist auch auf Laufschienen zulässig.
  • Hauseingangstüren sind nur aus Holz herzustellen. Verglaste Flächen von Hauseingangstüren dürfen maximal 0,50qm betragen.
@11ant kannst Du bitte mal Punkt 2 erklären, so dass ich es auch verstehe?
 
11ant

11ant

Drempel und Kellergeschosse haben wir hier nicht, also greift auch die Ausnahme quadratischer oder liegender (= Quer-) Formate nicht. Folglich sind sämtliche Fenster "stehend" = (hochformatig) anzulegen.

Die Vorgabe bleibt grammatikalisch Murks, wird aber zumindest inhaltlich verständlich, wenn man unterstellt, daß beim Kopieren des Textes zwei Zeichen verloren gegangen sind: dann müßten größer oder größer/gleich einem QuadratMeter die Fenster, sofern baulich eigentlich einflügelig, optisch mehrteilig gebaut werden. Dabei wird dann wohl eine Dreiteilung gewünscht: ein Mittelpfosten soll dabei angedeutet werden, also optische Zweiflügeligkeit (verständlich, wenn die Flügel optisch Hochformate sein sollen), aber auch ein Kämpfer (also eine Querteilung mit einem gemeinsamen angesetzten Oberlicht beider Drehflügel, hier wird es unlogisch). Was ein Quadratmeter sein soll, ist nicht angegeben. Die folgende Angabe der Pfosten zwischen nebeneinanderliegenden Fenstern von "mindestens 24 cm" läßt aber den Schluss zu, daß Rohbaumaße gemeint seien.

Die Hochformatigkeit gilt rundum, ebenso eine einheitliche Sturzhöhe. Die Gliederungsvorschrift un die Verhinderung von "Fensterbändern" durch Mauerstücke von mindestens 24 cm Breite zwischen den Fensteröffnungen sehe ich allerdings nur straßenseitig wirken, somit nicht auf das Badfenster, das aber dennoch hochformatig sein soll.

Auf den Grundriss im Startbeitrag bezogen, würde ich das wie folgt umsetzen: Hauswirtschaftsraum 76/126; Hobby 2x 76/126 mit 24 cm Pfosten dazwischen; Allraum (Normalbrüstung) jeweils 3x 76/126; Küche und Schlafzimmer (zur Hausecke hin) ebensolche Drillinge; Schlafzimmer (zwischen den Drillingen) wieder ein Zwilling; Bad wieder ein Drilling. Passend dazu die bodentiefen Elemente im Allraum 176/213, also gleichbreit mit den Zwillingen. Der Bauamtsleiter wird denken, das hätte Euch Herr Schinkel persönlich im Traum so geflüstert

Jede einzelne der Öffnungen kann dabei einflügelig sein, größenbedingt ohne Gliederungsquatsch, die Terrassentüren sind ja nicht straßenseitig. Durch die Drillinge ist bei den Ausblickfenstern in der Mitte Durchblick statt Pfosten, alle Vorschriften sind erfüllt und dennoch Häßlichkeit vermieden.
 
Climbee

Climbee

Bei aller Offenheit in der Planung würde ich mir irgendwo noch ein kleines Gäste-WC abknapsen...nicht nur für Gäste!
Wenn ich bei uns dran denke, wie so mancher Morgen abläuft: ich will mich fertig machen im Bad, aber dem Herr des Hauses drückt der Darm... Welch ein Segen, wenn man da noch ein zweites Häusl hat. Wir fiebern danach!
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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