Baumängel ja oder nein? Erfahrungen

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casaro

Hallo zusammen,

ich bin neu in dem Forum und kenne mich auch im Hausbau nicht sonderlich aus, deswegen suche ich Rat. Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft, welche gerade gebaut wird und an der wir diverse Sonderwünsche äußern können. Letzte Woche war eine Rohbaubesichtigung und unserer Ansicht nach sind einige Sachen schief gelaufen und ich wüsste gerne was ihr davon haltet:

1. Ein Schaft in dem Leitungen für das gesamte Haus verlaufen hat in der Decke eine zu große Öffnung. Kurz vor der Deck knickt ein Abwasserrohr schräg ab, so dass es quasi 5 cm in unsere Wohnung hineinreicht. Das ganze wurde eher stümperhaft mit einem rechteckigen Kasten verdeckt. Der Architekt sieht seinen Fehler ein, sagt aber auch dass man dies nicht mehr ändern kann. Stimmt das? Müssen wir das so nun hinnehmen?

2. Der Fußbodenheizungsverteiler ist in unserer Wohnung auf der Wand angebracht. In allen anderen Wohnung ist er in die Wand integriert worden. Im Vertrag steht nur, dass er "an geeigneter Stelle untergebracht" wird. Im Plan ist er leider auf der Wand eingezeichnet, allerdings sind wir davon ausgegangen dass dies nur der besseren Lesbarkeit dient. Hat man hier irgendwelche Chancen zu argumentieren, dass dies nicht "State of the Art" entspricht? Ein Blechkasten direkt am Eingang zum Wohnzimmer (mit doppelte Glaspendeltüre) ist wirklich alles andere als schön.

3. Wir haben stets den Wunsch geäußert dass die Duschwanne ebenerdig eingebaut werden soll. Unter anderem haben wir dass auch in einem Plan eingezeichnet und zusammen mit den Wünschen für Armaturen etc. verschickt. In der Auftragsbestätigung des Sanitärs ist dieser Wunsch aber nicht explizit erwähnt worden. Hier stehen nur Armaturen etc drin, nicht aber deren Lage, und Ausführung. Bei der Dusche wurde ein Wannenträger bestätigt, was nach Ansicht des Sanitärs die Bestätigung für eine Ausführung auf dem Estrich ist (1. stimmt das? 2. kann von einem Laien erwarten diesen Fehler zu erkennen?). Der Estrich ist nun verlegt und für die Duschwanne ist keine Aussparung gelassen worden. Wen seht ihr hier in der Pflicht?

Mir geht es einfach nur darum mal ein par Meinung von anderen zu hören. Vielen Dank schon mal!

Sascha
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Nun es zählt nur wirklich das was ihr schwarz auf weiss habt...wenn irgendwann irgendwas besprochen wurde, jedoch nicht zu Papier gebraucht wurde, dann habt ihr das Nachsehen.

1. Hierfür gibt es einen Haustechnikplan und der gilt...egal was der Architekt behauptet...so wie die Leitungsführung im Plan eingezeichnet ist, hat die Leitung/Rohr etc. verlegt zu werden...und wenn es aus Konstruktionstechnischen Gründen nicht passt muss man eine Lösung finden...allerdings einfach nur ein Kasten bauen ohne vorherige Absprache geht nicht.

2. Nun ja auch hier wieder Haustechnikplan...Aufputz Heizverteiler sind sehr wohl State-of-the-Art noch zumindest...

3. Auch hier wieder Wünsche äussern und diese zu Papier bringen sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe...ohne einen unterschrieben Wisch wo was von ebenerdig steht sehe ich wenig Chancen...
 
C

casaro

Danke für die schnelle Antwort. Ein par Nachträge vllt:

1. Das ein Fehler vorliegt sieht auch der Architekt ein. Die Frage ist eher ob dieser Fehler beseitigt werden kann oder ob der Architekt uns einen 100er in die Hand drückt und sagt, "sry, aber das jetzt zu ändern wäre unverhältnismäßig".

2. Ok danke, dann bleibt hier wohl nur an den Architekten zu appellieren dass das Mist ist. Wie aufwändig wäre es denn den Verteiler versetzen zu lassen?

3. Naja dass Problem war das vom Sanitär wochenlang keine Antwort mehr kam. Also sind wir zum Schluss hingegangen und haben uns vom Architekten bestätigen lassen dass eine ebenerdige Ausführung der Dusche möglich ist. Diesen Auftrag haben wir dann dem Sanitär erteilt. Wie gesagt, die Lage der Dusche, Badewanne, etc. wurden auch nicht bestätigt, trotzdem erwarte ich doch, dass mein Wunsch entweder entsprochen wird, oder dass eine Rückmeldung kommt, dass dies nicht gemacht wird. Aber einfach ignorieren?
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
1. Nun ja hier liegt es an dir...auf den 100er würde ich gar nicht erst eingehen...

2. Den Aufwand kann ich von hier nicht sehen...da kommt es eben auch auf viele verschiedene Faktoren an...ist die Wand z.B. tragend?

3. Tja solange ihr was vom Architekten habt...ist es sein Problem
 
B

Bauexperte

Hallo Sascha,

Letzte Woche war eine Rohbaubesichtigung und unserer Ansicht nach sind einige Sachen schief gelaufen und ich wüsste gerne was ihr davon haltet:

1. Ein Schaft in dem Leitungen für das gesamte Haus verlaufen hat in der Decke eine zu große Öffnung. Kurz vor der Deck knickt ein Abwasserrohr schräg ab, so dass es quasi 5 cm in unsere Wohnung hineinreicht. Das ganze wurde eher stümperhaft mit einem rechteckigen Kasten verdeckt. Der Architekt sieht seinen Fehler ein, sagt aber auch dass man dies nicht mehr ändern kann. Stimmt das? Müssen wir das so nun hinnehmen?
Nein, im Rohbau läßt sich das noch relativ einfach beheben.

2. Der Fußbodenheizungsverteiler ist in unserer Wohnung auf der Wand angebracht. In allen anderen Wohnung ist er in die Wand integriert worden. Im Vertrag steht nur, dass er "an geeigneter Stelle untergebracht" wird. Im Plan ist er leider auf der Wand eingezeichnet, allerdings sind wir davon ausgegangen dass dies nur der besseren Lesbarkeit dient. Hat man hier irgendwelche Chancen zu argumentieren, dass dies nicht "State of the Art" entspricht? Ein Blechkasten direkt am Eingang zum Wohnzimmer (mit doppelte Glaspendeltüre) ist wirklich alles andere als schön.
Nein. Wenn ich mich richtig erinnere, darf der Verteilerkasten auch nicht "in" die massive Wand gesetzt werden; im DG mit Gipskartonwänden sieht das schon wieder anders aus.

2. Ok danke, dann bleibt hier wohl nur an den Architekten zu appellieren dass das Mist ist. Wie aufwändig wäre es denn den Verteiler versetzen zu lassen?
s.o.

3. Wir haben stets den Wunsch geäußert dass die Duschwanne ebenerdig eingebaut werden soll. Unter anderem haben wir dass auch in einem Plan eingezeichnet und zusammen mit den Wünschen für Armaturen etc. verschickt. In der Auftragsbestätigung des Sanitärs ist dieser Wunsch aber nicht explizit erwähnt worden. Hier stehen nur Armaturen etc drin, nicht aber deren Lage, und Ausführung.
Hier hättest Du reklamieren müssen.

Bei der Dusche wurde ein Wannenträger bestätigt, was nach Ansicht des Sanitärs die Bestätigung für eine Ausführung auf dem Estrich ist (1. stimmt das? 2. kann von einem Laien erwarten diesen Fehler zu erkennen?). Der Estrich ist nun verlegt und für die Duschwanne ist keine Aussparung gelassen worden. Wen seht ihr hier in der Pflicht?
Dich, weil Du die Auftragsbestätigung des Sanitärbetriebes nicht reklamiert hast.

3. Naja dass Problem war das vom Sanitär wochenlang keine Antwort mehr kam. Also sind wir zum Schluss hingegangen und haben uns vom Architekten bestätigen lassen dass eine ebenerdige Ausführung der Dusche möglich ist. Diesen Auftrag haben wir dann dem Sanitär erteilt. Wie gesagt, die Lage der Dusche, Badewanne, etc. wurden auch nicht bestätigt, trotzdem erwarte ich doch, dass mein Wunsch entweder entsprochen wird, oder dass eine Rückmeldung kommt, dass dies nicht gemacht wird. Aber einfach ignorieren?
In Sachen Sanitär ist der Sanitärbetrieb Dein Vertragspartner und nicht der Architekt!


"In einem komplett gefliesten Duschbereich erfolgt die Entwässerung mit einem flachen Bodenablauf oder mit einer bodenebenen Duschrinne. Das Verlegen der Fliesen kann mit oder ohne Unterbodenelement erfolgen. Das Unterbodenelement kann eine wasserdichte Hartschaumplatte oder ein anderer Einbaurahmen sein. Unterbodenelemente haben ein eingearbeitetes Gefälle und können mit Keramik-, Naturstein- oder Mosaikfliesen gefliest werden. Erhältlich sind verschiedene Größen und Formen sowie Sonderanfertigungen und Platten mit vormontierter Ablaufeinheit oder eingebauter Ablaufrinne.


Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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