Bauantrag + Bebauungsplan Änderung + Verdacht auf Zauneidechse

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U

Uwe.Hausbaufo

Hallo Zusammen,



wir haben vor ca. 2 Monaten unseren Bauantrag gestellt und haben ein paar Fragen hierzu. Vielleicht ist der ein oder andere von Euch sogar vom Fach und kann uns ein paar gute Tipps mit auf den Weg geben.



Wir haben in einer kleinen Gemeinde in einem Neubaugebiet (ca. 10 Bauplätze) ein Grundstück gekauft. Für das Baugebiet existiert seit 20 Jahren ein gültiger Bebauungsplan. Da noch niemand gebaut hat, hat die Gemeinde vor 2 Jahren den Bebauungsplan in 2 Abschnitten geändert. Im ersten Abschnitt ist die Änderung des B-Plans bereits wirksam, im zweiten Bauabschnitt noch nicht.

Wir selbst möchten im zweiten Bauabschnitt bauen. Da die zweite Änderung noch nicht wirksam ist mussten wir einen Bauantrag (keine Bauanzeige) beim zuständigen Bauamt stellen da wir die ein oder andere Abweichung vom aktuell gültigen, 20 Jahre alten Bebauungsplan haben.

Für die Änderung des zweiten Bauabschnittes kam vor ca. 1,5Jahren der Verdacht auf, dass dort plötzlich Zauneidechsen leben. Dies muss aktuell einen Gutachter klären.

Wir haben folgende Fragen zum Thema

  • Darf das Bauamt den Bauantrag aufgrund eines laufenden B-Planänderungsverfahrens mit Hinweis auf mögliche Eidechsen ablehnen?
  • Muss das Bauamt hier für unser Grundstück im Einzelfall entscheiden? (Auf unserem Grundstück sind nachweislich keine Eidechsen vorhanden, im restlichen Wohngebiet eventuell doch)
  • Macht es bei dem Thema Zauneidechsen und Bauantrag einen unterschied ob der Bebauungsplan bereits genehmigt ist oder nicht? (Unsere Nachbarn im ersten Bauabschnitt haben auch einen Bauantrag gestellt und genehmigt bekommen. Der Punkt Zauneidechsen war allerdings kein Thema 20m neben uns)
Schon mal Danke für eure Antworten.
 
11ant

11ant

Was wollt Ihr denn bauen, d.h. für welche Details davon mischt denn der evtl. neue Bebauungsplan die Karten neu ? - wenn ich recht verstehe, ist die Änderung nur noch nicht rechtskräftig, aber in ihrer Tendenz bekannt.

Die fragliche Fläche ist jetzt ja schon Baugrund, seit 20 Jahren, also von ihrer Widmung im Flächennutzungsplan nach meinem Dafürhalten nicht mehr dadurch gefährdbar, dort irgendwelche Viecher anzutreffen. Falls doch, würde eine Behörde weit oberhalb der Gemeindeebene dafür zuständig sein, Veränderungsverbote auszusprechen. Bis dahin sehe ich den alten Bebauungsplan gültig. Aber ich bin kein Jurist.
 
E

Escroda

Darf das Bauamt den Bauantrag aufgrund eines laufenden B-Planänderungsverfahrens mit Hinweis auf mögliche Eidechsen ablehnen?
Du nennst gleich zwei Gründe in einer Frage. Die Auswirkungen des Änderungsverfahrens sind von dessen Planreife abhängig. Hat der Plan noch nicht offen gelegen, wird üblicherweise nicht abgelehnt sondern nach §15 Baugesetzbuch bis zu einem Jahr aufgeschoben. Sind die Voraussetzungen nach §33 Baugesetzbuch erfüllt, kann das genehmigungsverfahren so durchgeführt werden, als ob die Änderung schon rechtskräftig wäre.
Die Auswirkung geschützter Tierarten ist unberechenbar, da es nicht mehr um Baurecht geht. Du kannst aber davon ausgehen, dass vor der Fertigstellung des Gutachtens keine Entscheidungen getroffen werden.
 
M

Mottenhausen

Falls der Gutachter zur Zeit vor Ort ist und die Eidechsen wirklich da sind: täglich abends hinfahren und den Kot der Eidechsen beseitigen. Wie der aussieht und wo er bevorzugt zu finden ist, findet sich schnell im Netz.

Hauskatzen (ver-) jagen gern Eidechsen.

Andererseits muss so eine Population nicht das Ende vom Baugebiet bedeuten. Ein paar Steinhaufen am Rand des Wohngebietes schaffen gute Ausgleichsflächen. (so in unserem Baugebiet von Anfang an festgelegt worden, mehr oder weniger als Vorsichtsmaßnahme, falls jemand noch so ein Tier findet)
 
DASI90

DASI90

Die Zauneidechse gibt es doch mittlerweile gefühlt bei allen Bauprojekten. Sei es bei Straßenbauprojekten oder auch Wohnbauprojekten. Ich glaube auch nicht, dass das dazu führt das es eingestampft wird. Aber die Gefahr besteht schon, dass es sich dadurch erheblich verzögert. Dann wären wohl Ausgleichsmaßnahmen (wie z.B. von @Mottenhausen angesprochen) außerhalb des Gebiets fällig und es muss nachgewiesen werden, dass die auch fruchten. Die Zauneidechse und die ökologischen Ausgleichsflächen haben bei uns im NBG zu 2 Jahren Verzögerung geführt. Da war aber alles noch auf dem Plan und es wurde noch nichts verkauft.
 
U

Uwe.Hausbaufo

Bauen wollen wir ein einfaches Einfamilienhaus welches letztendlich dem Stand der 2. B-Planänderung entsprechen würde. D.h. wäre die 2.Änderung des Bebauungsplan genehmigt bräuchten wir nur eine Bauanzeige. Der genehmigte Bebauungsplan auf dem Nachbargrundstück entspricht schon jetzt der 2. B-Planänderung für unser Grundstück. Somit sollte es hinsichtlich des Bauvorhaben keine Probleme geben.

Na wir sind mal gespannt was bei dem Bauantrag heraus kommt. Das Thema Eidechsen ist seit über einem Jahr bekannt und die Nachbarn haben in diesem Jahr ihre Baugenehmigungen bekommen. Teileweise auch mit richtigem Bauantrag.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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