Deine Süffisanz in allen Ehren, aber selbst dem TE ahnt bereits im ET, dass da etwas auf ihn zu rollt, dass er nicht abwenden,
sondern allenfalls etwas Zeit herausschinden kann; O-Ton, alles aus dem ET:
"Da gab es letztes Jahr vom Bauamt die
Anordnung,
diese "Einhausung" zu entfernen. Ich konnte im persönlichen Gespräch eine
"Gnadenfrist" bis zum Sommer 2016 erwirken." [...]
"Letzte Woche bekomme ich ein Schreiben vom Bauamt, dass ich mit meinem Bau immer noch nicht fertig wäre und die
Baugenehmigung nicht mehr gültig wäre." [...]
"Jetzt benötige ich noch 3 - 4 Monate."
Wenn man etwas praktische Berufserfahrung hat, dann ist es von dort kein weiter Weg, um dem entsprechenden Beitrag von
@Escroda zu folgen, der seine Vermutung ziemlich klar formuliert hat. Das Verhalten des TE passt zumindest dazu.
Was der TE bekommen hat, ist ergo keine Einladung zum "Kaffeekränzchen unter der Einhausung", die man unwiderruflich ablehnt, sondern eine freundliche Terminierung für einen Ortstermin - sollte der Termin nicht zustande kommen, liegt es allein in der Hand des Sachbearbeiters, wann das nächste Schreiben mit gleichem Inhalt und ergänzt durch die entsprechenden Kriterien, die Du hier nicht erfüllt sehen willst, rausgeht.
Setzen wir voraus, dass Du tatsächlich so gut im Bilde bist, wie Du vorgibst, solltest Du wissen, dass man dazu nur ein paar Knopfdrucke benötigt.
Dirk Grafe