Probleme mit Nachbars Überbau und Bauamt

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Lunalie

Hallo an alle,
ich habe mich extra hier angemeldet weil ich einen Rat brauche.

Folgendes ist passiert: wir haben 2013 gebaut und Anfang 2014 haben wir in genehmigungsfreier Höhe aufgefüllt und mittels einer Stützmauer abgestützt.

Der Nachbar hat dann Mitte 2014 ein Gebäude welches bis an die Grundstücksgrenze heran gebaut war abgerissen und unser Gelände auf 50 cm Breite um 210 cm vertieft wodurch u.a. unsere Stützmauer beschädigt wurde.
Dann hat er das Gelände (also seine 210 cm Vertiefung) ebenfalls mit einer Stützmauer abgefangen allerdings nicht auf seinem Grundstück sondern auf unserem.

Nun ist es so dass allein die Stützmauer des Nachbarn nicht mehr verfahrensfrei ist (da über 2 Meter).
Zusammen mit unserer Stützmauer welche ein wenig versetzt hinter der Stützmauer des Nachbarn steht ist die bauliche Anlage knapp über 3 Meter hoch.

Der Nachbar hat dann im Jahr 2017 die Baubehörde eingeschaltet die uns auftrug die Stützmauer genehmigen zu lassen und die Grenze einzumessen (der "nette" Nachbar hatte obendrein die Grenzsteine entfernt so dass eine Neu-Vermessung notwendig wurde).

2018 hat er dann, trotz unserer Hinweise an Ihn und die ausführende Baufirma (vermutlich seine eigene) und einer nicht zu übersehenden Neongelb leuchtenden Grenzmarke, erneut unser Grundstück vertieft und mit einer weiteren Stützmauer bebaut (diesmal sozusagen grenzüberschreitend als "Anbau").

Nun kostet eine Baugenehmigung insgesamt rund 4000 Euro, welche wir nicht übernehmen möchten.
Zusätzlich sind jetzt noch horrende Kosten für einen Statiker aufgelaufen da wir ja wissen mussten ob man die Mauerteile des Nachbarn entfernen kann ohne dass unsere Stützmauer in sich zusammen fällt.

Der Stand der Dinge ist: man kann man die Mauern des Nachbarn nicht abreißen ohne unsere Stützmauer statisch unbrauchbar zu machen.

Das Bauamt fühlt sich nicht zuständig da der Nachbar behauptet er hätte nichts abgegraben und überbaut- dem Bauamt liegen die Unterlagen über den genauen Grenzverlauf und die Urhöhen vor, da wir unser Grundstück aufgefüllt haben ist es nur logisch dass nicht wir unser Grundstück zugunsten des Nachbarn vertieft und abgestützt haben.

Jedenfalls hat der Nachbar unser Grundstück zusätzlich zu den genannten Stützmauern auch mit einem Parkplatz, einem Gartenhaus und einem Zaun überbaut.

Um den nachbarlichen Frieden zu wahren haben wir dem Nachbarn dann angeboten dass er die Vertiefung inklusive der genehmigungspflichtigen bauliche Anlage auf unseren Grundstück genehmigen lässt und im Gegenzug darf er die 21 qm Grundstück unentgeltlich nutzen.

Dieses überaus nette und gutmütige Angebot unsererseits wurde von ihm abgelehnt.

Der aktuelle Stand ist dass wir nun Klage vorm Landgericht auf Beseitigung und Wiederherstellung des natürlichen Geländes (womit die Notwendigkeit der Baugenehmigung entfiele da der ursprüngliche Zustand des Grundstücks wiederhergestellt würde) eingereicht haben.
Nun müsste nach der Wiederaufführung des Geländes mein Nachbar logischerweise auf seinem Grundstück abstützen.

Da der Nachbar und sein Advokat nun in der Verteidigung gegen die Klage fröhlich weiter lügen (das Grundstück gehört nicht uns und es wäre nichts überbaut worden, was durch uns alles urkundlich bereits in der Klageschrift widerlegt wurde) und man hier wohl kein Entgegenkommen erwarten kann gehe ich davon aus dass der Nachbar auch nachdem ein Urteil gesprochen wurde seine Überbauungen / Geländevertiefungen nicht entfernen wird.

Meine Frage ist nun (vielleicht gibt es hier Erfahrungswerte diesbezüglich):

Wie kläre ich das mit der Baubehörde.
Die möchte zwar gerne uns den schwarzen Peter in die Schuhe schieben will aber dennoch irgendwie trotzdem mit dem ganzen Theater nichts zu tun haben.

Wer ist hier denn für die Wiederherstellung des natürlichen Geländes bzw. alternativ für die Baugenehmigung verantwortlich?
Wir als Grundstücksbesitzer oder der Nachbar als Bauherr?

Ob eine eventuelle Zwangsvollstreckung erfolgreich sein wird ist ebenfalls fraglich (mittlerweile hat der Typ mindestens 5 Kinder).

Und eine Ersatzvornahme auf unsere eigenen Kosten ist im Moment finanziell ebenfalls nicht möglich (vielleicht in 5-10 Jahren mal)

Wie kläre ich das mit dem Bauamt?
Weil scheinbar ist es schon so dass das Bauamt auch uns als Grundstücksbesitzer verpflichten kann.
Habe schon mit dem Chef vom Amt geredet dieser scheint aber leider auch nicht sehr motiviert zu sein das Ganze zu klären. :-/

Hat jemand eine Idee?
Würde das ganze Theater gerne möglichst schnell und sachlich zu Ende bringen ohne jetzt erneut gerichtlich auch noch gegen das Bauamt vorgehen zu müssen (das kostet alles ja auch eine schöne Stange Geld ,Zeit und Nerven).

Danke schon mal vielmals für alle gutgemeinten Ratschläge!

LG.
 
Zuletzt bearbeitet:
11ant

11ant

Vorweg: Rechtsberatung kann und wird es hier nicht geben. Aber gerne lasse ich Dich wissen, was ich über Deinen Fall denke:

Wenn es den Tatsachen entspricht, daß der Nachbar auf Eurem Grundstück ein nicht verfahrensfreies Bauwerk errichtet hat, dann seid Ihr als Eigentümer des Baugrundes auch in der Pflicht, dieses Bauwerk zu legalisieren (nachdem Ihr nicht die Polizei gerufen habt, als er unberechtigt das Bauwerk auf Eurem Grund errichtete). Somit seid auch Ihr diejenigen, die einen Abriss des Schwarzbaus in Ersatzvornahme durch die Baubehörde zu bezahlen hätten.

Ich weiß nicht, ob das schon Urkundenfälschung war, als er die Grenzsteine weggenommen hat - jedenfalls beim Errichten des Bauwerkes hätte ich ihn nicht gewähren lassen, und auch Eure Stützmauer zu beschädigen (und nicht wiederherzustellen) ist nicht von seinem Leiterrecht gedeckt; zum Abriss seines Gebäudes hätte er Euer Grundstück lediglich im Benehmen mit Euch betreten (und maximal unvermeidlich, reparabel und auch wieder instandgesetzt verwüsten) dürfen. Nach Deiner Beschreibung sind das ja alles vorsätzliche Sachbeschädigungen allererster Kajüte.
 
L

Lunalie

Hallo,

Vielen lieben Dank für die nette Antwort.

das Problem war dass die Grenzmarken überwuchert waren und wir jahrelang von einem anderen Grenzverlauf ausgingen (alles deutete darauf hin- lange Geschichte) jedenfalls ist der Überbau erst mit der Neuvermessung, welche durch uns vorgenommen wurde, herausgekommen.
Dass Grenzmarken ursprünglich da waren kann mittlerweile bewiesen werden.
Die Polizei hätte ich zumindest beim 2. Eingriff rufen sollen, ja, das war ein wenig dumm von mir.
Beim 2. Mal hatte ich die Bauaufsicht und meinen Anwalt eingeschaltet leider wusste mir da auch niemand so wirklich helfen. :-(

Danke nochmals und Liebe Grüße.
 
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Lunalie

Achso, es geht ja darum dass natürliche Gelände wieder herzustellen womit des Nachbars Mauer dann unterirdisch weiter besteht (Abreißen ist wie gesagt nicht möglich da die Stützmauer vom Nachbarn ja u.a. auch unsere Stützmauer sozusagen stützt).
Allerdings muss der Nachbar dann auf seinem Grundstück abstützen.
 
L

Lunalie

Ich habe doch einen Anspruch gegen die Baubehörde auf Einschreiten.
Nur weil der Nachbar nachweislich die Baubehörde dreist anlügt kann diese doch nicht einfach aus Bequemlichkeit bei mir ankommen?
Müssen die denn nicht erst mal versuchen das beim Nachbarn durch zu setzen?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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