Bauamt will Ortsbesichtigung.

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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Escroda

Außerdem will man am Freitag zur Ortsbesichtigung und zur Besprechung des weiteren Vorgehens vorbei kommen.
Du hast den genauen Wortlaut des Schreibens nicht zitiert. Hier im Forum kann man also nur spekulieren, was die Bauaufsicht von Dir möchte. Aber das war ja auch deine Ausgangsfrage:
Wenn im Schreiben keine Rechtsgrundlagen für den Termin angegeben sind, ist offensichtlich nur ein informelles Gespräch mit direktem Bezug zum Objekt der Beanstandung geplant. Wenn der Baukontrolleur vor deiner verschlossenen Tür steht oder Du ihm öffnest aber den Zutritt verweigerst, wird er zunächst keine Zwangsmaßnahmen ergreifen. Dein Verhalten wird aber den Verdacht erhärten, dass etwas nicht in Ordnung ist. Dann wirst Du kurzfristig das von Dir verlangte Schreiben erhalten, in dem unter Angabe der von mir zitierten Gesetzesgrundlage (eventuell noch ein paar andere Paragraphen, z.B. 81 und 82) ein neuer Termin angesetzt ist und Zwangsmaßnahmen angedroht werden. Solltest Du weiterhin uneinsichtig sein, wird die Behörde die Maßnahmen eskalieren.
Traurig ist, dass gefühlte 80% der hier anwesenden darauf verzichten würden, um das Bauamt nicht sauer zu machen.
Jeder der hier Anwesenden erkennt, dass Du im Unrecht bist und dein Verhalten teuer werden kann.
Sie sind in einer Bringpflicht.
Falsch! Du bist im Verzug. Du musst erklären, warum Du die Anordnungen nicht umsetzt.
ja es wird weiterhin unsere Freiheiten einschränken.
Deine Freiheit beruht auf den Grundsätzen unseres Rechtsstaates und die beinhalten, dass Gesetze eingehalten werden, was Du gerade nicht machst.
 
M

Maria16

In Deutschlands Behörden greift ein gewisser Servicegedanke um sich und je nach "Einstellung" ist es gar nicht gewünscht, einem Bürger... Pardon, Kunden, gleich irgend welche Paragraphen um die Ohren zu hauen.

Stattdessen wird erst mal auf Kuscheln gemacht, egal ob der Sachbearbeiter kurz davor ist, die große Keule rauszuholen. Ist ja erst mal viel freundlicher, ein nettes Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung loszulassen, als gleich mit einem Bescheid + RBB einen scharfen Ton anzuschlagen. Schlimmstenfalls verliert man halt zwei Wochen Zeit mit so einer Aktion.

Denk mal drüber nach, Steven...
 
S

Steven

Du musst erklären, warum Du die Anordnungen nicht umsetzt.

Deine Freiheit beruht auf den Grundsätzen unseres Rechtsstaates und die beinhalten, dass Gesetze eingehalten werden, was Du gerade nicht machst.
Hallo Escroda

bisher gab es keine Verwaltungsverfügung. Ich hatte einen Deal mit dem Bauamt, die Einhausung bis Mitte letzten Jahres zu beseitigen. Dies habe ich versäumt. Bei mir kam eine lebensbedrohliche Krankheit zum tragen und ich habe mit Glück überlebt. Da hatte ich anderes im Kopf. Gut, ist überstanden. An das Bauamt dachte ich nicht mehr. Bis der Brief vor 14 Tagen kam. Darin steht jetzt nichts mehr von der Einhausung entfernen, sondern es wird die Ortsbesichtigung gefordert. Durch mein heutiges Gespräch erfuhr ich, dass da offenbar mit den Akten etwas nicht stimmt.
Die Einhausung kann aus 7 Metern vom Wirtschaftsweg bestaunt werden. Es hat sich seit der letzten Besichtigung nichts getan. Eine Bitte meine schriftliche Begründung und einen Vorschlag (ohne Ortsbesichtigung) ab zu warten, wurde abgelehnt und der offizielle Weg (was immer das auch ist) angekündigt. Gut, jetzt warte ich den ab. Ich werde mir den Brief gut durchlesen, mich mit einem Anwalt beraten und dann den Weg einschlagen, der mir erfolgversprechend erscheint.
Eine Ortsbesichtigung halte ich weiterhin für überflüssig.
Im Notfall kommt die Einhausung halt weg. Dauert ein paar Stunden und damit ist leider auch der Wetterschutz der Treppe weg. Muss ich halt die Gewebefolie direkt auf die Treppe legen.

Steven
 
Nordlys

Nordlys

Maria, das stimmt so nicht. Ein Amt hat die Aufgabe, für den Bürger beratend, helfend, unterstützend da zu sein, ihn zu seinem Recht zu verhelfen. Das ist nicht neu und war immer so. Wenn Du das Finanzamt um Rat und Hilfe bittest, gab es das 1965 und 2017 auch. Ein Amt muss aber ggf. auch hoheitlich tätig werden, fest stellen, bescheiden, Recht in Kraft setzen. Dann wird es präzise, hoheitlich, mit Paragraphen untermauert, mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen. So ist es formal zwingend, da ist nichts zu kuscheln. Auch das war immer so. Das Einzige, was sich allmählich verändert, ist ein Bemühen, klareres Deutsch, kürzere Sätze zu erzählen, aber nicht kuscheliger zu werden. Karsten
 
Stefan G.

Stefan G.

Bei mir kam eine lebensbedrohliche Krankheit zum tragen und ich habe mit Glück überlebt.
Das freut mich wirklich für Dich! Trotzdem möchtest Du deine wertvolle Lebenszeit für solch einen "Blödsinn" verschwenden anstatt am Freitag einen Weg zu finden der für Dich und das Bauamt ok ist?
 
M

Maria16

Ich bin Beamtin.

Bei uns wird oft erst mal der weiche Weg gegangen, mit Paragraphen um mich werfen kann ich nach einem ersten höflichen Telefonat immer noch.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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