Bauamt will Ortsbesichtigung.

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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Evolith

Hmm. Ja gut so wie du es schreibst, würde ich bei einem Besichtigungstermin auch etwas die Brauen hoch ziehen.

Zum Thema Waffen: es ist doch völlig schnuppe, welchen beruflichen Hintergrund ein Waffenbesitzer hat. Es geht um die Art und Weise, wie damit umgegangen wird. Ich persönlich finde Waffen bei einem Ex-Polizisten nicht ungewöhnlich.
Wir spielen Paintball und bei uns hängen die Markierer an der Wand. Macht mich deswegen noch lange nicht zu einem Waffennarr.
 
S

Steven

Zum Thema Waffen: es ist doch völlig schnuppe, welchen beruflichen Hintergrund ein Waffenbesitzer hat.
Hallo Evolith

nicht ganz. Bei einer technisch wissenschaftlichen Sammeltätigkeit sollte schon mehr Wissen vorhanden sein, als bei einer "normalen" WBK. Die "Roten" WBKs sind dann doch nicht so weit gestreut. Und durch eine Sammlung von modernsten Waffen ohne Begrenzung des Herstellungsdatums wird da noch einmal gesiebt. Da kann der berufliche Hintergrund das letzte Quäntchen zur Genehmigung sein.

Steven
 
S

Steven

Ich würd mal aufpassen, das Deine Renitenz und unkooperation nicht weiter gereicht und Dir die WBK genommen wird.
Hallo ypg

deine Anspielung auf eine gewisse Art von "Amtshilfe" ist auch nicht zielführend.
Glaubst du wirklich, das Bauamt ruft bei der Waffenbehörde an, beklagt sich über mein "unkooperatives" verhalten und die Waffenbehörde widerruft dann meine Waffenrechtlichen Erlaubnisse? Diese feuchten Träume, die sicherlich noch in einigen Amtsstuben geträumt werden, sollte es nicht geben.

Steven
 
Nofret

Nofret

... ja in der Schweiz gibt es in vielen Haushalten Ordonanzwaffen und auch Sturmgewehre - die Munition bezieht man i.a.R. aber am Schiessstand. Der Umgang mit den Waffen wird über ca 20 Jahre regelmässig geübt und ist keine Form der Liebhaberei oder des Lustgewinns ... das verursacht wohl nur Dir feuchte Träume, mir bestimmt nicht.
 
S

Steven

... Ordonanzwaffen und auch Sturmgewehre - die Munition bezieht man i.a.R. aber am Schiessstand.
Hallo Nofret

Vollautomatische Gewehre sind Ordonanzwaffen.
Ich selbst besitze ein Schweizer STG57 (auf Halbauto zurückgebaut). Ist halt ein sehr interessanter Rollenverschluss.
Der Begriff Sturmgewehr wurde zu Ehren Adolf Hitlers kreiert. Die MP43 war ihm dem Namen nach nicht stark genug. Also hat man 1944 die Waffe in StG44 umbenannt.
Und die Munition am Schießstand: kann man machen. Ist natürlich viel teurer. Wenn mein Munitionsbestand unter 5.000 Schuss fällt, order ich nach. Etwas Vorrat wird schon benötigt. Und die Schweizer sind bei dem 6,5 x 55 auch auf Vorrat bedacht. Vor allem, weil sie Surplus Munition sehr günstig aus Armeebeständen kaufen können. Und dies meistens in 500 Stück-Schachteln.

Steven
 
Y

ypg

Hallo ypg

deine Anspielung auf eine gewisse Art von "Amtshilfe" ist auch nicht zielführend.
Glaubst du wirklich, das Bauamt ruft bei der Waffenbehörde an, beklagt sich über mein "unkooperatives" verhalten und die Waffenbehörde widerruft dann meine Waffenrechtlichen Erlaubnisse? Diese feuchten Träume, die sicherlich noch in einigen Amtsstuben geträumt werden, sollte es nicht geben.

Steven
Ich weiß ja nicht, bei welcher Polizei Du warst, aber Gemeinden arbeiten oftmals zusammen, bei manchen Ämtern absolut notwendig (zb. Jugendbehörde, Führerscheinstelle, Gewerbeaufsichtsamt) Es werden Merkblätter geschrieben und zur Prüfung der Person weiter gereicht. Das ist ganz normal.


Gruß, Yvonne
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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