Welche Fragen an das Bauamt stellen?

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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B

BoBaumeister

Eigentlich ich will mit so wenig Leuten wie möglich darüber reden... ich hab Angst, dass es mir jemand wegschnappt. Es gibt hier keine Bauplätze, das Ding ist wie ein Schatz! Eigentlich zu schön um wahrzusein.
Ich will keine schlafende Hunde wecken.
 
B

BoBaumeister

Ich habe gerade die Pläne studiert und gesehen, dass das 2001 geplante Haus auf dem Nachbargrundstück gebaut wurde. Jedenfalls sieht das genauso aus wie auf dem Baugesuch. Vielleicht hat der Auftraggeber kurzfristig das Nachbargrundstück bekommen und deshalb würde es nicht gebaut.
Ich fühle mich wie Sherlock Holmes!
 
Y

ypg

Es gibt sogar ein Baugesuch von 2001, das genehmigt wurde. Warum es nicht gebaut wurde, wissen wir nicht. Aber ich habe den Architekten ausfindig gemacht. Ob ich den mal anrufen soll...?
Egal, diese Genehmigung ist eh nicht mehr gültig.
Es gibt also einen Bebauungsplan. Warum sind die Häuser nicht der Planung angepasst? Sind die Häuser vor dem Bebauungsplan erstellt?
Wie auch immer: ich denke nicht, dass es bei Euch ein Problem darstellen soll, dass Ihr Euch der Baureihe anpassen wollt.
 
E

Escroda

Doch es gibt schon Bebauungspläne.
Es kann nur einen geben! Dann greift aber nicht §34 Baugesetzbuch sondern §30.
Die sind aber sehr wage. Bzw. die Nachbarbebauung entspricht dieser nicht.
Was auch immer das heißen mag.

Fragen ans Bauamt:
1. Gibt es einen Bebauungsplan? Wann wurde der rechtskräftig? Was setzt er fest? Welche Aussichten bestehen für eventuelle Abweichungen?
falls nicht s. @Nordlys #2 (bis auf die Dachform, die kann nach §34 nicht vorgeschrieben werden)
2. Gibt es sonstige Ortssatzungen (Gestaltungssatzung, Stellplatzsatzung, Baumschutzsatzung,...)?
3. Gibt es Baulasten zu Gunsten oder zu Lasten des Grundstücks (Auskunft evt. gebührenpflichtig)?
4. Sind nachbarschaftliche Vereinbarungen bekannt?
5. Sind die Erschließungskosten bezahlt? Ist in naher Zukunft mit Erschließungskosten z.B. wegen Kanal- oder Straßensanierung zu rechnen?
Vorbereitung:
1. Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (geoportal-bw.)
2. Fotos der Nachbargrundstücke mit deren Bebauung
 
B

BoBaumeister

Ui, das sind viele gute Fragen. Die stelle ich gleich morgen. Ich bin halt ein Laie. Ich glaube weitere Erklärungen verwirren noch mehr. Besser erklären kann ich es nicht. Wegen den Fotos bin ich gerade auf dem Weg zum Grundstück. Vielleicht treffe ich ein paar Nachbarn, dann frage ich die mal aus.
 
B

BoBaumeister

Das Bauamt stellt sich quer. Die Aussage war in etwa so: es gibt keinen Grund dafür, außer dem, dass die Pläne eben so sind.
Und eine Abweichung davon kann zwar beantragt werden aber das wird wahrscheinlich nichts.
Mir fällt jetzt nur noch ein, den Naturschutz mit ins Boot zu nehmen. Denn das Grundstück gehört zum Landschaftsschutzgebiet und wenn ich oben bauen muss, muss ich alles platt machen, denn sonst komme ich da gar nicht hin.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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