Jo steht da so drin, aber mein Heizungsbauer kam nicht auf mich zu und bafa meldet sich auch nicht also warte ich ob was kommt und dann kriegt mein Installateur das Schreiben.
Meiner Meinung nach steht das so nicht drin. Bei den Fördervoraussetzungen steht, dass man eine Qualitätskontrolle nach 1 Jahr Betrieb mit dem Sanitär vertraglich vereinbaren muss.
Das Ganze wird dann bei der Antragstellung über die Fachunternehmererklärung (Punkt 7) abgeprüft. Dort muss der Sanitär bestätigen, dass die vertragliche Vereinbarung besteht.
Ich konnte auch damals schon nichts finden, wo konkrete Ergebnisse aus dieser 1 Jahres Prüfung erwartet wurden.
Auch in den Nebenbestimmungen zum Förderbescheid steht nichts davon.
Also wird da nichts mehr kommen.
Davon unberührt bleibt natürlich, dass man alle Unterlagen 7 (?) Jahre lang aufbewahren muss, weil das BAFA in dieser Zeit Nachprüfungen machen kann.