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charlyuspoll
Frage zur Begründung nach Paragraph 9 Abs. 8 Baugesetzbuch
Hier in einem Arbeitstitel zum Bebauungsplan steht der Satz unter
4.4 Anzahl der Wohneinheiten
Die Anzahl der Wohneinheiten wird bei Einzelhäusern auf Max. 2 Wohneinheiten festgesetzt und dient der Erhaltung des Einfamilienhaus Charakters im Siedlungsgebiet.Die Begrenzung der Wohnungszahl je Wohngebäude soll insbesondere die Entstehung von Mehrfamilienhäuser im Blockinnenbereich verhindern.
Kann man da was machen, eigentlich wollten wir mit 3 Parteien ( Eltern im EG und 2 erwachsene Kids mit Partnern in 1.OG und DG) dort in das Neubaugebiet.
Wäre das doch irgendwie möglich ?
An wen kann ich mich wenden?
Danke
Hier in einem Arbeitstitel zum Bebauungsplan steht der Satz unter
4.4 Anzahl der Wohneinheiten
Die Anzahl der Wohneinheiten wird bei Einzelhäusern auf Max. 2 Wohneinheiten festgesetzt und dient der Erhaltung des Einfamilienhaus Charakters im Siedlungsgebiet.Die Begrenzung der Wohnungszahl je Wohngebäude soll insbesondere die Entstehung von Mehrfamilienhäuser im Blockinnenbereich verhindern.
Kann man da was machen, eigentlich wollten wir mit 3 Parteien ( Eltern im EG und 2 erwachsene Kids mit Partnern in 1.OG und DG) dort in das Neubaugebiet.
Wäre das doch irgendwie möglich ?
An wen kann ich mich wenden?
Danke