Finanzierung mit endfälliger Tilgung über Lebensversicherung

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oleander

Guest
Hallo zusammen,


da ich einen großen Teil meines Bauvorhabens aus dem Jahr 1994 vermiete wurde mir damals aus steuerlichen Gründen empfohlen die Finanzierung wie folgt zu gestalten :

Die Tilgung der Darlehen erfolgt bei deren Fälligkeit durch Lebensversicherungen, die zeitgleich fällig werden.
Daher sind während der Darlehenslaufzeit an die Bank nur die Zinsen zu zahlen, anstelle einer Tilgungsleistung wird in die Lebensversicherungen einbezahlt.

Dies ermöglicht mir über die ganze Laufzeit die Schuldzinsen als Werbungskosten beim Finanzamt geltend zu machen und somit die Steuerlast für die Einnahmen aus der Vermietung zu mindern.

Nun ist es ja so das es bei den Lebensversicherungen einen Teil gibt der aus der Verzinsung besteht und einen Teil der sich Überschußbeteiligung nennt.

Da meine Finanzierung noch gut 10 Jahre läuft wird es mir so langsam mulmig wenn ich die jährlichen Mitteilungen der Versicherungen lese.
Lange Rede kurzer Sinn : die im Jahr 1994 angenommenen Ablaufleistungen der Versicherungen werden nicht erzielt werden.
Das dies mit der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt zusammenhängt leuchtet mir ein, die Versicherungen werden auch nicht zaubern können und nur die Gewinne erwirtschaften können die der Markt ermöglicht.

Das nutzt mir natürlich herzlich wenig denn es wird in 10 Jahren eine Lücke entstehen zwischen dem Darlehensbetrag und dem was die Lebensversicherungen auszahlen werden.

Meine Frage nun : muß ich alleine für diese Differenz einstehen oder ist hier eine Mithaftung der Bank denkbar ?
Meine Gründe für diese Annahme sind zum einen das damals nicht auf das Risiko hingewiesen wurde das der Auszahlungsbetrag der Versicherungen nicht ausreichen könnte.
Zum anderen könnte man es so auslegen das das Darlehen mit der Versicherung getilgt wird, daher tilgt die Versicherung das Darlehen, unabhängig davon was sie am Ende auszahlt.
Wenn es im Darlehensvertrag heißt : das Darlehen wird getilgt durch die Lebensversicherung XXX, dann könnte ich als unwissender Bankkunde mit meinen damals knapp 30 Jahren davon ausgehen das ich anstelle der Tilgung an die Bank jeden Monat brav in die Lebensversicherungen einzahle und die Tilgung damit gewährleistet ist.

Was meint ihr ?

Gruß
Oleander
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo Oleander,

ganz ungünstige Situation in der Du da steckst...

Schau Dir mal die Beratungsunterlagen von damals an, ich traue mich fast zu wetten, dass die genannten Ablaufleistungen bzw. Überschußbeteiligungen
nicht als garantiert angeben wurden, sondern als Prognose (o.ä.) die nicht garantiert werden können.

Wenn Du dies entsprechend beim Abschluss der Versicherung(en) oder des Darlehensvertrages unterschrieben hast sieht es recht düster für Dich aus.

Falls nicht,stellt sich die Frage, wie Du der Bank beweisen willst, dass Dich der Berater damals nicht über das Risiko informiert hat...

Du kannst Dir sicher sein, dass sich die Bank nicht mit der Zahlung aus der Versicherung zufrieden geben wird, wenn diese nicht ausreicht
den Schuldsaldo abzudecken.

Nur als Stichworte: Grundschulden, evtl. sofortige Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung, etc...

Du kannst Dir natürlich einen Fachanwalt suchen, vielleicht sieht dieser eine Chance auf eine für Dich tragbare Lösung...

Viel Glück!

Grüße,

Dirk
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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