benötigen Hilfe zur Elektroinstallation

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PearlJam1976

Hallo liebe Experten im Forum!

Wir lassen gerade von einem Bauträger ein Reihenhaus bauen.

Innenwände sind bereits verputz. Installation der Fußbodenheizung und der Heizungs- und Sanitärobjekte steht demnächst an. Danach Einbringung Estrich.

Zur Elektroinstallation:
Bauträgerstandard war natürlich mal wieder nahe an der Minimalausstattung nach DIN bzw. RAL 1*.

Aus diesem Grund haben wir nochmals einen Aufpreis von knapp 8000 EUR für diverse zusätzliche Steckdosen, Netzwerkverkabelung und eine 8 Teilnehmer-Sat-Anlage (5 Benutze) aufbringen müssen.

Im Bauvertrag zwischen Bauträger und Elektrikerfirma war eindeutig eine Installation in Rohr vereinbart. Auch bei der Beauftragung unserer Sonderwünsche wurden Formulierungen verwendet wie z. B. Sat-Anlage vom DG bis in KG in Rohr.

Im Nachhinein hat die Elektrikerfirma festgestellt, dass sie die Installation nicht bzw. nicht durchgängig in Rohr ausgeführt hat. Sie begründete ihr Vorgehen mit der „ortsüblichen Installation“ und außerdem sei auch bei einer Verrohrung kein nachträgliches Kabelziehen mehr möglich (bei Mantelleitungen).

Das äußert sich wie folgt (seht euch bitte auch die Bilder an – Link ist unten genannt):
Installationen auf dem Betonboden bzw. in der Betondecke sind in Rohr bis kurz in oder vor die Ziegelmauern. Danach geht die Mantelleitung weiter unter Putz bis zu den Dosen.

Die Kat7- und Koaxialkabel wurden sogar korrekt bis in die Dosen verlegt. Allerdings liegen die Leitungen dann teilweise blank (ohne Rohr) im Steigstrang zum Keller, der dann später zugemauert und verfüllt wurde (kein Schacht!).

Alle Wände sind bereits verputz. Der Steigstrang ist pro Stockwerk zugemauert und die jeweils dazugehörenden Aussparungen in den Betonböden sind zubetoniert.

Ein Öffnen des Steigstrangs ist, nach Meinung der Beteiligten Firmen, nicht mehr möglich, da die Gefahr der Beschädigung der Gas-, Wasser- und Stromleitungen zu groß ist.

Uns wurde in erster Instanz eine Entschädigungssumme von sage und schreibe 300 EUR für diesen groben Gesamtmangel angeboten.

Nun bin ich mit dem Bauträger und der Elektrofirma so weit, dass nachträglich und für mich kostenfrei folgendes realisiert wird:

Neben dem ursprünglichen Steigstrang wird nochmals ein kleiner Schacht Gemauert in dem insgesamt 5 Leerrohre als Reserve in diverse Räume bzw. den Dachboden laufen sollen.
Der Schacht wird optisch unauffällig an die bestehenden Gegebenheiten angeglichen und verputzt. Die Leerrohre werden dann über den Rohboden an eine Stelle meiner Wahl geführt und später dort dann estrichbündig abgeschnitten.
Diese Lösung soll die fehlende Austauschbarkeit der Kat und Koaxialkabel ausgleichen.

Außerdem soll für die Leitungen im Steigstrang die Gewährleistung nach VOB von 5 auf 10 Jahre verlängert werden.

Die Entschädigungssumme wurde von 300 EUR auf 600 EUR erhöht.

Wir sind nun bereit die Lösung mit dem Schacht und den Leerrohren (Reserve) durchführen zu lassen. Auch die Verlängerung der Gewährleistung können wir uns vorstellen.

Allerdings ist die Höhe der Entschädigungszahlung für uns nicht nachvollziehbar bzw. akzeptabel.

Wir sind nämlich der Meinung, dass zwischen der durchgeführten Installation und der vorgesehenen Installation (komplett in Rohr) ein erheblicher Unterschied ist.

Aus unserer Sicht sind folgende Einbußen durch uns dauerhaft hinzunehmen und bauseits nicht mehr zu korrigieren:

- Benachteiligung gegenüber den anderen Eigentümern der Reihenhäuser. Hier wurden nämlich die Installationen nachträglich geändert bzw. von Beginn an, teils über das Maß hinaus (in Rohr mit Einzeladern) durchgeführt.


- Ein Nachziehen von sämtlichen Leitungen ist nicht möglich, da selbst Leitungen, die in Rohr bis zur Dose gelegt wurden, sind im Steigstrang ohne Rohr eingemauert.
Kosten, Zeit und Materialaufwand bei zukünftigen Beschädigungen bzw. Nachinstallationen sind deutlich höher als bei den anderen Häusern.


- Auf Grund von fehlenden Rohren und Dosen in gegossenen Ortbetonwänden in der Rohbauphase (Werkpläne liegen mir vor) sind nun Installationen an Orten, die von uns ursprünglich nicht so vorgesehen und geplant waren.


- Durch teilweise schlampige Installation und Abweichungen von üblichen Installationszonen, besteht die Gefahr, zukünftig Leitungen zu beschädigen.


- Reparaturen im Steigstrang (auch Gas- und Wasser) sind zukünftig nur unter großer Vorsicht durchzuführen, da die Stromkabel mit Kabelbindern an und zwischen die Wasser-/Heizungsrohre gelegt wurden.

Wir würden gerne Eure Meinung zu diesem Thema wissen.
Besonders würde uns Eure Einschätzung zu einer realistischen Entschädigung interessieren.
Auch interessiert uns Eure Meinung allgemein zur Qualität der Installation.

Schon mal vielen Dank für Ihre/Eure Kommentare und Ratschläge!

Grüße
PearlJam1976
 
B

Bauexperte

Hallo,

ich mag die Stimme von Eddie Vedder sehr ;)

Wir würden gerne Eure Meinung zu diesem Thema wissen.
Besonders würde uns Eure Einschätzung zu einer realistischen Entschädigung interessieren.
Da gibt es leider nicht viel einzuschätzen. Es gibt imho nur 2 Möglichkeiten für Dich: entweder Du einigst Dich mit Deinem BU mit der Konsequenz, weniger als Gutschrift zu erhalten, als vlt. dem tatsächlichen Mangel entsprechend. Oder Du ziehst einen Gutachter mit Fachgebiet Elektro hinzu und läßt es auf einen Rechtsstreit ankommen. Bei Letzterem solltest Du aber beherzigen, daß dies ein langwieriger Prozeß werden wird und die Möglichkeit impliziert - wie leider meistens - gutes, "schlechtem" Geld hinterher zu werfen :(

Du hast einen Werkvertrag unterzeichnet und darin gibt es sicherlich Hinweise auf das Baugesetzbuch/die VOB, wie in Fällen vorliegender Mängel vorgegangen werden muß. Das Problem dabei - hier tatsächlich Recht zu bekommen ist ein schwieriges Unterfangen, weil Recht im Auge des Bauherren und Recht im Auge des BU in aller Regel zwei Paar Schuhe sind. Die RichterINNEN haben selten Zeit und noch weniger Lust, sich mit diesen vergleichsweise Kleinigkeiten (Streitwerte in Rahmen TEUR 0-2) herumzuschlagen und empfehlen daher meist einen Vergleich. Btw., selbst Landgerichte (Streitwerte ab TEUR 10) tendieren zu Vergleichen. Die Konsequenz daraus - selbst wenn Du mehr Geld gutgeschrieben bekommen solltest: Dein RA wird 2 x abrechnen (dürfen), Du zahlst die anteiligen Kosten des gerichtsbestellten Gutachters (wird im Rechtsstreit zusätzlich hinzugezogen) und die Gerichtskosten werden analog der strittigen Summe geteilt. Von einer vermeintlich höher erstrittenen Summe bleibt am Ende weniger, als wenn Du Dich von Anfang an mit Deinem BU geeinigt hättest.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt bearbeitet:
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PearlJam1976

Ich glaube auch, dass das unstrittigste an der ganzen Sache die Stimme von Eddie ist :D
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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