Voraussetzungen Einliegerwohnung Leitungen, Zähler etc.

4,80 Stern(e) 8 Votes
H

Hausnr.6

Hallo allerseits,
ich hoffe, dass uns hier geholfen werden kann.
Wir bauen in RLP ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Keller. Die Einliegerwohnung wird ca. 45 qm groß werden und wird zunächst von meiner Mutter bewohnt. Da wir auf Dauer keine Fremden bei uns wohnen haben möchten, werden wir - wenn meine Mutter nicht mehr da ist, was hoffentlich noch lange dauern wird - die Einliegerwohnung danach als Ferienwohnung anbieten. Evtl würde auch unser Sohn dort irgendwann mal einziehen.

Von meiner Mutter bekommen wir eine Pauschalmiete, bei Vermietung als Ferienwohnung ja ebenfalls (pro Tag oder Woche).

Die Frage ist daher, ob wir uns getrennte Leitungsführungen für Elektro und Kalt-/Warmwasser inkl. Zähler (auch für die Wärmepumpe) sowie die Erweiterung des Zählerschranks sparen können.

Laut telefonischer Auskunft der KfW sind dies keine Voraussetzungen für den Zuschuss. Gibt es aber z. B. im Rahmen des Baurechts oder Heizkostenverordnung oder oder oder Vorschriften, die diese ganzen Installationen erforderlich machen?

Ich danke euch für eure Antworten!

Viele Grüße

Hausnr.6
 
Y

ypg

Es gibt Vorgaben einer Einliegerwohnung, zb Warm-/Wasserzähler, Bad und Küchenvorrichtung, getrennter Hauseingang… aber kein Heizverbrauchszähler nmW
 
H

Hausnr.6

Es gibt Vorgaben einer Einliegerwohnung, zb Warm-/Wasserzähler, Bad und Küchenvorrichtung, getrennter Hauseingang… aber kein Heizverbrauchszähler nmW
Kannst du mir bitte sagen, von wem diese Vorgaben gemacht werden? Z.B. Landesbauordnung etc? Und wo ich das finden kann. Ich suche mich seit Tagen dumm und dämlich...

Getrennter Eingang, Bad und Küche ist klar und das habe ich auch gefunden. Aber zu den Leitungen und Zählern nichts.
 
Y

ypg

Abgeschlossene Wohneinheiten haben und brauchen einen separaten Zähler - wo das zu finden ist, weiß ich nicht mehr… ist ein fest verankertes Wissen meinerseits. Schau mal in der allg. BauVO rein, vielleicht steht es da.
 
H

Hausnr.6

Abgeschlossene Wohneinheiten haben und brauchen einen separaten Zähler - wo das zu finden ist, weiß ich nicht mehr… ist ein fest verankertes Wissen meinerseits. Schau mal in der allg. BauVO rein, vielleicht steht es da.
Laut Anhang ist dies erst ab 3 Wohneinheiten erforderlich. Daher meine Frage.
voraussetzungen-einliegerwohnung-leitungen-zaehler-etc-539588-1.jpg
 
Y

ypg

Laut Anhang ist dies erst ab 3 Wohneinheiten erforderlich. Daher meine Frage.
Laut Anhang ist dies erst ab 3 Wohneinheiten in RP erforderlich.
da sieht man, dass sehr vieles länderbezogen ist. Dein Land hast Du nicht genannt.
Da musst Du ja nur 6qm Abstellfläche vorweisen ;) Wahrscheinlich sind die teurer als die bescheidenen Wasser-Zähler, die quasi knapp unter einem Hunni :D
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben