Kleines Grundstück, kleine Einfahrt - Benötigter Platz zum Wenden

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B

Bauen1899

Hallo zusammen,

wir haben in der Stadt ein Hinterlandgrundstück gekauft und würden es jetzt gerne bebauen.

Unser Problem ist die 3 Meter breite und 25 Meter lange Einfahrt.
Wie auf dem Bild zu erkennen, wurde bereits eine Schleppkurve nach unten eingezeichnet, damit wir um die 90 Grad liegende -ebenfalls 3 Meter breite - Einfahrt vorm Haus kommen.
Wir wollen jedoch nicht unser Leben lang diese lange Einfahrt rückwärts rausfahren und wollen auf jeden Fall eine Möglichkeit zum Wenden sowohl aus der oben eingezeichneten Garage als auch vom Stellplatz unten vorm Haus.
Da das Grundstück eh schon klein ist und wir möglichst viel Garten haben wollen, wollen wir auch ungern das Haus noch weiter Richtung Osten verlegen.

Gibt es auch Rückwärts-Schleppkurven, die zeigen wie der Fahrtweg wäre?
Wieviel Platz benötigen wir? Reicht die eingezeichnete Schleppkurve bereits aus, um mit einem Mal Rangieren zu Wenden?
Ich persönlich sehe auch eher das Problem aus der Garage oben als vom Stellplatz aus. Seht ihr das ähnlich?

Wir müssen jetzt zeitnah mit dem vorderem Grundstück eine Teilung machen und dem zufolge müssen wir festhalten, wieviel Platz wir benötigen.

Unser Auto ist ein Opel Astra (ca. 4,4 Meter lang).

Oder haltet ihr eine Diagonale Linie sogar für sinnvoller?

Ich danke Euch schon mal für jegliche Hilfe und auch Einschätzung.

kleines-grundstueck-kleine-einfahrt-benoetigter-platz-zum-wenden-641211-2.png
 

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Nida35a

Nida35a

Unser Problem ist die 3 Meter breite und 25 Meter lange Einfahrt.
Das ist kein Problem, sondern eine Tatsache.
20m rückwärts und dann noch rangieren, bei Dunkelheit und Regen, das klappt nicht immer in einem Zug.
Die Folge, das Auto bleibt in der Einfahrt stehen.
Wenn das Grundstück klein ist, ist kein Platz frei für den Wendebereich.
Wichtiger ist das Tor mit 3,5-4m Breite, zum bequem aufs Grundstück kommen.
Wir fahren rückwärts rein und vorwärts raus.
 
Y

ypg

Ist der Plan genordet? Ich würde das Haus anders setzen.
Es gelten, um bei @Nida35a anzuknüpfen, die Tatsachen des Grundstücks. Danach sollte man dann auch das Haus anpassen.
Warum ist das Haus nicht weiter planrechts? Das ist doch mehr als 5 Meter?
 
Y

ypg

Warum ist das Haus nicht weiter planrechts? Das ist doch mehr als 5 Meter?
Da das Grundstück eh schon klein ist und wir möglichst viel Garten haben wollen, wollen wir auch ungern das Haus noch weiter Richtung Osten verlegen.
Ich habe das hier noch einmal gefunden.
Ihr habt anscheinend im Süden „genug“ Garten. Das Verschieben des Hauses macht das Grundstück nicht kleiner, nur die Nutzungsfunktionen ändern sich… genau: dort, wo die Fläche gebraucht wird, hier im Westen, ergibt sich dann auch mehr Platz.
Ich sehe in der Priorisierung, warum man in einer Ecke weniger, in der anderen mehr bekommt, überhaupt kein Problem.
Man kann auch das Pflaster bzw den Wendeplatz für Feiern umfunktionieren und die Terrasse dadurch „erweitern“. Dadurch, dass es „Hinterland“ ist, seid ihr da hinten ja für Euch und müsst jetzt keinen anonymen Vorgarten für Fremde vorweisen, sondern könnt die Eingangstür auch für den abendlichen Alltag nutzen.

Was ihr noch ausloten könnt: das Haus etwas eindrehen und eine andere Grundstücksgrenze als parallele Referenz zu nehmen, sodass sich vorn in der Einfahrt Diagonalen ergeben, die mehr möglich machen.

Hat der Nachbar planoben denn schon gebaut? Ggf kann man dort auf einen Zaun verzichten und gegen Winterdienst die Fläche mitnutzen.
 
11ant

11ant

Ach (seeuufz) !
Luftbilder, den Zoom in den Katasterausschnitt nicht so eng ausschnipseln,
muß man das wirklich jedem Fragesteller einzeln immer wieder sagen ?
Wir sehen uns wieder, wenn Du Deine drei Threads in einem vierten - wie gesagt bitte begonnen mit dem ausgefüllten Fragebogen - zusammengeführt hast. So wird es für Helfende und Mitlesende angenehmer, und nützt letztlich auch Dir am meisten.
keine Antwort?
Na, dann viel Glück beim Hausbau
Wir sehen uns in Deinem zusammengeführten Thread (und gerne auch bei mir, siehe Fundstelle des Fahrplanes).
Ich könnte mir vorstellen, daß der Nachbar planoben dasselbe Problem hat (und es sieht so aus, als läge neben Eurer rosanen Giraffenhalszufahrt für ihn dasselbe in weiß). 1) Gibt es zwischen den beiden Zufahrten einen Zaun ?; 2) wäre denkbar, die beiderseitigen GFL-Rechte zumindest für das Schwengeln mit denen der Anlieger des anderen Zufahrtenufers zu vereinigen ?
Im übrigen könnte auch Euer Haus zum Garagenrücksprung hin eine "appene Ecke" haben ...
Erhellung kann Rückfragen vorwegnehmend beantworten ... siehe Einleitung :-( :-( :-(
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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