Treppenplanung für Kellertreppe

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julian113

Hallo zusammen,

für die (sehr kleine) Einliegerwohnung in unserem Haus suchen wir aktuell nach einer passenden Kellertreppe. Das Treppenloch ist 145*145cm groß, die Geschosshöhe sind ca. 246cm. Nun würde bei der Größe ja eigentlich eine 140er Spindeltreppe sehr gut passen. Allerdings befürchte ich, dass wir mit so einer Treppe die Brandschutzanforderungen nicht erfüllen. Wenn ich das richtig sehe, muss ja auch ein Kellerraum eine "notwendige Treppe" erhalten, so dass Breiten, Tiefen, etc. der Stufen eingehalten werden müssen.
Es gibt die Möglichkeit, dass der Fluchtweg von der Einliegerwohnung über die Hauptwohnung geht, wo eine vernünftige Treppe vorhanden ist. Die Einliegerwohnung hat bereits eine Tür zu einem Kellerraum der Hauptwohnung, die wir eigentlich verschließen wollten. Wenn wir diese jedoch offen lassen und z.B. mit einem Türwächter versehen, wäre dies ja hoffentlich ausreichend, oder?

Oder gibt es eine andere Variante eine ausreichend dimensionierte Treppe in die Deckenöffnung zu bekommen?
Ich vermute mal, dass ein Lichtschacht auch keinen vernünftigen Rettungsweg darstellt, oder?

Ich habe mal 2 Auschnitte von den Grundrissen der Einliegerwohnung im EG und Keller angehängt.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!
 

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11ant

11ant

Ich habe mal 2 Auschnitte von den Grundrissen der Einliegerwohnung im EG und Keller angehängt.
... und ich (mit vier Jahrzehnten Grundrisselesekompetenz) verstehe N-I-C-H-T-S !
Kühn vermute ich einen kausalen Zusammenhang damit, daß Laien in Ausschnitten stets die leider nur vermeintlich irrelevanten Einordnungen in das Gesamtproblem auslassen. Wtf denkt sich zu einer (im EG gelegenen ?) Einliegerwohnung einen Abstellraum in den Keller zu verlegen aus und dimensioniert diesen dann auch noch so, daß seine Eigenschaft als Nichtaufenthaltsraum unglaubwüdig wird und den entsprechenden Rettungsweg erfordert ???

Laßt die Treppe weg und gebt der Einliegerwohnung einen Abstellraum von der Fläche, die diese Treppe einnimmt. Manche Dinge sind wirklich unglaublich einfach (bis jemand kommt und sich ein Problem ausdenkt). Bist Du Inschinör (oder Politikberater) ?
 
Y

ypg

Ich verstehe auch nichts. Wo, also in welchem Geschoss befindet sich denn die sog. Einliegerwohnung?
Und muss eine Einliegerwohnung nicht mind. 30qm haben?
 
J

julian113

Mess das noch einmal nach. Im Plan sind das 2*2 m.

Warum fragst das nicht den Planersteller?
Vielen Dank für Eure Antworten. Den Planersteller rufe ich morgen natürlich mal an. Grundsätzlich ist bei der Planung sicherlich so einiges schief gegangen über das wir nicht glücklich sind, was wir jetzt aber wohl leider auch nur noch teilweise ändern können.
Das Loch für die Treppe zwischen EG und Keller ist auf jeden Fall definitiv 1,45*1,45m groß. Dort wo das Fenster mit Lichtschacht unter der Terrasse im Keller eingezeichnet ist, wissen wir noch nicht, ob da wirklich eines Tages eine Terrasse entsteht.

Ich frage mich also vor allem, welche Möglichkeiten wir haben in einem 1,45*1,45m Loch eine Treppe einzubauen und ob diese dem Brandschutz genügt? Die Treppe um die es geht ist unten rechts als Spindeltreppe eingezeichnet, sie ist also auf 2 Seiten von Außenwänden umgeben. Im Anhang ein Bild von dem besagten Loch.
 

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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