Bauen im Bestand - Nachträglich Mehrkosten trotz Festpreis

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K a t j a

K a t j a

Die Frage ist, ob es wirklich vorteilhaft ist, mit der Baufirma schon vor der Ausführung in einen Rechtsstreit zu treten? Wenn er das Geld jetzt nicht von Dir bekommt, wird er für jeden Nagel Mehrkosten erheben im maximalen Toleranzbereich. Wenn die Kosten erheblich sind und den Bau nahezu unmöglich machen, könnte das Ziel eher ein Rücktritt vom Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen sein.
 
S

SoL

Was sind Deine Argumente/Gründe, dass bei solch einer Formulierung das Problem auf mich abgewälzt werden kann oder ist das nur ein Gefühl?
Das ist gar nicht unhöflich gemeint, aber sich suche halt wirklich nach irgendwie belastbaren Indizien, damit ich weiß, mit welcher Schärfe ich das Thema mit dem GÜ bespreche.....
In meinem Job ist ein Teil meiner Aufgabe, Schlupflöcher, Definitionsfehler / -ungenauigkeiten, etc. zu finden, bzw. zu verhindern, dass diese nachteilig für meine Firma in Verträge eingebaut werden.

Die Ausschnitte, die Du aus dem Vertrag postest, sind allesamt nicht sonderlich schön. Beispiel: Punkt 17: Außenwand Wärmedämmung. Wenn da nicht noch eine richtige Definition des Dämmmaterials inkl. Hersteller, etc. enthalten ist, kann er auch Schafsmist nehmen.

Fünf Fachanwälte werden Euch sechs Deutungen Eures Vertragswerks erstellen, die siebte bestimmt dann ggf. ein Richter.
Ich bin hier bei @K a t j a : Willst Du raus aus dem Vertrag, dann lass es auf den Rechtsstreit ankommen. Willst Du ein Haus, einige Dich einvernehmlich.
 
11ant

11ant

ich baue aktuell ein Einfamilienhaus auf einem Bestandskeller auf. Anfang April 22 unterschieb ich das Angebot zu einem Festpreis. 5 Monate nach Vertragsunterzeichnung wurde mir mitgeteilt, dass das Bestandsfundament die Last des neuen Hauses nicht trägt und daher ertüchtigt werden muss. Die Mehrkosten soll vollumfänglich ich tragen.
Der Auftragnehmer will bei rückläufiger Baukonjunktur seine Leute nicht in Kurzarbeit schicken und muß Auftragsvolumen schinden, wenn Du mich fragst. In meinem Beitrag #9 Deines alten Threads https://www.hausbau-forum.de/threads/neubau-massivhaus-auf-bestandskeller.41443/ (der dort gezeigte Keller ist aus meiner Sicht unverdächtig, zu schwachbrüstig zu sein) hatte ich Dir ja einen vergleichbaren Fall verlinkt, dem Du meines Erinnerns auch nachgegangen warst. Nun kann natürlich sein, daß der Neubau unter Lastableitungsgesichtspunkten ungünstig gelegene tragende Wände hat - Dein neues Bauvorhaben erinnere ich jedoch nicht zu kennen.
 
B

Berlinho2

@K a t j a
Niemand redet von einem Rechtsstreit. Es geht darum eine gütige Einigung zu finden. Wir reden von Kosten von knapp unter 20k. Das ist nichts, was das Bauvorhaben gefährdet, aber dennoch eine ungeplante, nicht mitfinanzierte Ausgabe, die wir gerne an anderer Stelle im Haus versenkt hätten.

Im September 2022 bekam ich eine Email, die da sagte:
"Der Statiker hat sich zum Fundament unter der Mittelwand geäußert, mit der Erkenntnis, dass das extrem exzentrische Streifenfundament zu einer unzulässigen Kantenpressung führt, die die zulässige Bodenpressung um 190% überschreitet."

Mein Hinweis war, dass es doch kostengünstiger wäre die Wand neu zu setzen, statt das Fundament zu unterfangen.

Dieser Vorschlag wurde abgewiesen, mit der Begründung, dass selbst bei einwr zentrischen Wand das Fundament nicht richtig dimensioniert ist.

Nochmal mein Anliegen:
Ich möchte keinen Rechtsstreit, sondern eine faire Lösung, z.B. 50:50.

Habe ich hier mehr als "motalische" Argumente auf meiner Seite oder seid Ihr im großen und ganzen der Meinung, dass ich Pech habe?

@11ant
Was meinst Du mit "der Auftragnehmer muss [...] Auftragsvolumen schinden."?

Ich finde das alles sehr unprofessionel oder mutwillig instransparent kommuniziert. Uns wurde stets zu verstehen gegeben, dass wir das Bauvorhaben so umsetzen können, sonst hätten wir nicht unterschrieben...
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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