Bauabnahme Neubau trotz fehlender Wärmepumpe. Wesentlicher Mängel?

4,80 Stern(e) 9 Votes
H

HessamA

Da hätte er sich bei mir wahlweise geschnitten oder mit Zitronen gehandelt. Ich würde dankend den Erhalt seiner Mitteilung über den Umstand und dessen Folge der Hinfälligkeit des Abnahmetermins bestätigen, und ihm eine Frist von 14 Tagen nach Zugang setzen,
1. seine Nachricht hinsichtlich der Ausführung und Dauer des Provisoriums nachzuqualifizieren;
2. seine Wahl zu erklären, ob er nun zunächst eine Teilabnahme durchzuführen wünscht;
3. sich verbindlich zu äußern, welche Nachfristsetzung er erbittet und
4. zwei Vorschläge für einen einvernehmlich zu vereinbarenden Termin der Teil- oder Endabnahme zu unterbreiten.
Erstmal vielen Dank für Deine ausführliche Rückmeldung.

Also lehne ich schriftlich die Abnahme
ab und begründe das mit der fehlenden WP und fordere ihm gleichzeitig auf, unter Einhaltung der Frist von 14 Tagen, sich konkret auf die von dir genannte Punkte zu äußern?

Genau: wo steht Ihr denn im Zahlungsplan, über welchen Einbehalt reden wir, und welche Poenalen sind vereinbart ?
Wir haben zuletzt (im Juli) die Rate E) nach Bauträger und Maklervertrag geleistet in Höhe von 12,6% der Kaufsumme für folgende Arbeiten:
"Nach Fertigstellung der Rohinstallation der Heizungsanlage, der Elektroanlagen,...". Nun fordert der Bauträger mit dem Schreiben zum Abnahmetermin gleichzeitig die Zahlung der Rate F). Ohne diese würde eine Abnahme nicht durchgeführt werden. Die Rate F) ist fällig:"nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich und der Fassenarbeiten und nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe mit 13,3%".

Mündliche Aussagen aus welcher Quelle ?
Aktuell hört man tatsächlich überall sehr viel von Lieferverzögerungen bei Wärmepumpen. Insofern neige ich "in Dubio pro Reo" zu der Annahme, hier gebe es tatsächlich einen echten Lieferengpaß. Sofern Ihr den Lieferanten kennt, kann eine Anfrage, ob es tatsächlich daran liegt, jedoch nicht schaden. Ggf. sprecht Euren Anwalt auch darauf an, ob er Euch "fremdantragsberechtigt" sähe, die Solvenz des Unternehmens nötigenfalls gerichtlich prüfen zu lassen.
Die mündliche Aussage kam vom Bauträger.
 
H

HessamA

Bezugsfertigkeit ist ohne Heizung nicht gegeben.
Auch danke Dir für Dein Feedback (und natürlich auch den anderen).

Meiner Meinung nach auch. Allerdings schreibt er ja, dass er uns hier mit Provisorien aushelfen wird ohne konkret zu benennen, welche Art von Provisorium er uns hier zur Verfügung stellen wird.
 
S

SoL

...und wie er Euch animieren will, die Provisorien zu akzeptieren (Geld, Gold, Frohndienste).
Wenn er beispielsweise mit Heizlüfter ankäme, würde ich ihn auf Körperverletzung verklagen, weil ich jahrelang aus dem Lachanfall nicht mehr rauskäme.
 
H

HessamA

Ich würde mich noch über weiteres Feedback freuen. Ich muss Euch ehrlich sagen, dass ich nach wie vor unsicher bin, wie ich mich nun am besten verhalten soll. Ich will es eigentlich auch vermeiden, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da ich keine Rechtsschutzversicherung besitze und das Geld -aus gegebenem Anlass- für andere Dinge benötige. Ich befürchte aber das Einschalten eines Anwalts ist unvermeidbar.
 
Zuletzt aktualisiert 02.05.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4844 Themen mit insgesamt 97179 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben