So ist das aus meiner Sicht (aber bekanntlich Nichtjurist) nicht ausreichend, weil es aus Sicht der Aktenlage nicht über ein bloßes Versäumnis des Termins eurerseits hinausgeht. Euer Zeuge sollte schon bestätigen, daß Ihr da wart und wie der Termin ablief (also das Protokoll unterzeichnen, wenn ggf. per Zusatz zu vorgedruckten Inhalten dieses entsprechend vollständig ist). Davon macht Ihr dann eine Kopie und laßt diese beglaubigen. Damit bleibt dann später nachweisbar, daß der Termin fruchtlos verlaufen ist.
So sehe ich das auch als das richtige Vorgehen. Der Unternehmer muß förmlich für das Nichtvorliegen der vereinbarten Bezugsfähigkeit gerügt und die noch nicht eingetretene Fälligkeit der Rate F festgestellt werden. Sonst sehe ich ihn Euch wegen Eurer aus seiner Sicht Säumigkeit angreifen.
*ROTFL* ich zahle keine Rechnungen mehr, weil mein Bänker krank ist