Frage zur Vertraglichen Fertigstellung

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H

Hagiman2000

Würdet Ihr gerade den ersten Absatz akzeptieren, bzw. finden Ihr den zulässig?

§ 4 Fertigstellung

Der Verkäufer verpflichtet sich zur vollständigen Fertigstellung
des Kaufgegenstandes bis spätestens Ende Juli 2017. Aus
einer Verzögerung von weniger als zwei Monaten können keine Ansprüche
hergeleitet werden. Vorzeitige Fertigstellung durch den
Verkäufer ist zulässig.


Die Ausführungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem
sich der Käufer mit der Fertigstellung von Eigenleistungen oder
mit fälligen Kaufpreiszahlungen im Rückstand befindet.
Behinderungen bei der Herstellung des Objekts aus Umständen,

die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, z.B. durch höhere
Gewalt, Streik, Aussperrung, Transportsperre, Schlechtwettertage,
Bodenfunde bei den Ausschachtungsarbeiten oder nachträgliche
Sonderwünsche des Käufers, verlängern die Herstellungsfrist
um die Dauer der Behinderung.
 
H

Hagiman2000

Richtig, aber eine Verzögerung von 2 Monaten ist laut Bauträger hinnehmbar. Das sehen wir natürlich anders. Das sind zwei weitere Monate mit einer Doppelbelastung.
 
N

nordanney

Dann sucht Euch einen anderen Anbieter. Der schreibt dann vielleicht nichts zu einer Karenzzeit, sondern bietet direkt einen festen Termin an - Ende 09/2017.
 
M

merlin83

Wärs dir lieber er hätte von Anfang an sept. Reingeschrieben? Das ist me kein dealbreaker. Wenn der Kaufpreis auf Basis von Juli vereinbart wurde, würde ich einfach nachverhandeln.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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