Versicherung vom Bauträger nach Schlüsselübergabe übernehmen?

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S

sisqonrw

Hallo,

habe die Police von unserem Bauträger angefordert. Die ist gestern angekommen. Der Bauträger hat bei der Provinzial eine Wohngebäude Versicherung mit 19.600€ Versicherungssumme abgeschlossen. Die Versicherung läuft von 31.07.2017 bis 31.07.2020

Versicherungsinhalt
Wohngebäude Kompakt

Einfamilienhaus
Garage
gegen Feuer (Brand, Blitz, Explosion)
Leitungswasser, Sturm/Hagel
Bauart: massiv, Hartdach

StarkregenPlus
Versicherung von Überschwemmungsschäden durch Starkregen und dadurch bedingter Rückstau, sowie Schäden durch Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Meteoriten - ohne Selbstbeteiligung.

Unser Haus wird ca. April 2018 fertig.

Muss ich die Versicherung nach Schlüsselübergabe übernehmen?

Ich verstehe nicht warum die Versicherungssumme nur 19.600€ ist und warum er die für 3 Jahre abgeschlossen hat.

Kennt sich da jemand mit aus?
 
T

toxicmolotof

Die VS wird auf den Wert anno tobak von 1914 gerechnet, da es sich um eine gleitende Neuwertversicherung handelt.

Und bei 3 Jahren gibt's nen Rabatt (irgendwo in der Größenordnung 10%).
 
S

sisqonrw

Muss ich die Versicherung ab Schlüsselübergabe übernehmen?

Was ist wenn ich die nicht möchte. Vielleicht gibt es bessere und günstigere.

Was bedeutet "anno tobak von 1914"?

und ist 19.400€ Versicherungssumme für ein Haus mit einem Wert mit 310.000€ nicht zu wenig?
 
T

toxicmolotof

Wktionary: "anno Tobak"

Wikipedia: "Gleitender Neuwertfaktor



VS 1914 von 19.400 Euro entspricht einem Hauswert (ACHTUNG: ohne Grundstück!) 2017 von 263.000 Euro.

Ob das zu viel oder zu wenig für euer Haus ist solltest du die Versicherung fragen.

Du bist zunächst verpflichtet, die Versicherung zu übernehmen (sie geht automatisch auf den Käufer über), man hat nur einen Monat Zeit zur Kündigung.
 
D

derSteph

Du bist zunächst verpflichtet, die Versicherung zu übernehmen (sie geht automatisch auf den Käufer über), man hat nur einen Monat Zeit zur Kündigung.
... Ergänzung: ... einen Monat nach Eigentumsübergang, d.h. Auflassung im Grundbuch. Weiß nicht wie das bei Bauträger-Objekten läuft; hier (Kauf im Bestand, Notar Anfang Mai '17) gibt's immer noch keinen Handlungsbedarf, da immer noch nicht vollzogen...


Gruß
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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