Hausbau Schlussrate Baumängelvergütung

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J

jordan123

Liebe Community,

ich habe bereits im April 2018 ein neues Einfamilienhaus bezogen.
Insgesamt sind wir mit dem Hausbau zufrieden gewesen. Natürlich gibt es aber auch immer ein paar Sachen, die nicht so gut abgelaufen sind bzw.
hier und da entstehen auch Baumängel. Da wir noch eine Schlussrate beim Hausbauunternehmen haben, möchten wir diese durch Baumängelvergütung reduzieren.

Ich wollte mich einmal im Forum erkundigen, wie viel Geld ca. einbehalten werden kann bei den Baumängeln, die ich im folgenden schildern werde.

1. Schornstein:

Bei uns wurde ein Schornstein der Marke "plewa" verbaut. Leider wurde vergessen, den Kondensatauslauf ordentlich anzuschließen. Sodass es bei Benutzung des Kamins dazu kommen kann, dass das Wasser an der Tapete entlang läuft und hässliche Flecken hinterlässt. Darüber hinaus setzt der Kondensatauslauf im Flur optisch keine schönen Akzente. Das Bauunternehmen hat darauf reagiert, an der Tapete Fliesen eingebaut, so dass zumindest das Problem mit den Flecken gelöst wurde. Wobei dies natürlich nur eine optische Behebung des Problems ist. Das eigentliche Problem, dass der Schornstein nicht richtig angeschlossen wurde, lässt sich nicht beheben.

2. Z- Folie Fenster:

Das Haus wurde verklinkert. Es wurde an vielen (allen?) Fenstern vergessen, die Z-Folie, die das Regenwasser ableiten soll, einzubauen. Bei einem Erker, wo es möglich war, die Z-Folie nachträglich einzubauen, weil das Dach die betreffenden Klinkersteine kaschiert, wurde das Problem behoben. Jedoch existieren zwei Fenster im Obergeschoss, wo bei tagelangem Schlagregen kleinere Mengen an Regenwasser in das Haus eindringen. Nach Meinung des Bauträgers ist es hier nicht mehr möglich, ohne die Klinkerfassade optisch anzugreifen, die Z-Folie einzubauen.


3. Innenputz

Die Qualität des Innenputzes ist an manchen Stellen schlecht. Die Reinigungstür des Schornsteins wurde z.B. komplett mit eingeputzt. Nachdem wir diese herausgeschnitten hatten, wird sie nun mit einer selbst gekauften Reinigungstür kaschiert. Der Putz wirft, je nachdem wie das Licht kommt, Blasen. Da wo der Maler nicht stundenlang gespachtelt hat, ist es optisch grenzwertig (zum Glück hauptsächlich nur im Obergeschoss).


Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Ich bin mir nicht sicher, wie viel Geld man pauschal für diese Sachen von der Schlussrate abziehen kann. Mir ist bewusst, dass sich über das Forum hier bestenfalls nur eine grobe Richtung abschätzen kann. Dies würde mir aber schon genügen. Man muss schon sagen, dass der Bauträger immer bemüht war, die Mängel zu beseitigen. Jedoch sind die oben aufgeführten Mängel meiner Meinung nach von Dauer. Hier lässt sich nur noch der Schaden in Grenzen halten. Deswegen denke ich, ist es gerechtfertigt von der Schlussrate die Wertminderung der jeweiligen Gewerke einzubehalten. Wir reden bei der Schlussrate von ca. 8000 €.

Vielen Dank. Ich hoffe, man kann meine Ausführungen nachvollziehen. Wenn nicht, fragt doch bitte.
 
N

Nemesis

Ich bin Laie, andere können das sicher besser bewerten. Aber meine Meinung dazu:

Den letzten Punkt würde ich mal komplett außen vor lassen da optisch. Aber 1 & 2 sind heftigere Geschichten. Wenn dir die Gegenpartei praktisch sagt: "Kamin kannst benutzen, läuft halt Wasser raus" sowie..:"tjoa, hamma vergessen, hast halt ein Leben lang ein Wasserthema bei Regen" reichen mMn 8k nicht mal aus.

Ob dir der Vergleich hilft ist fraglich, aber falls doch: bei uns war der Erker des EG (ca. 3,5x1 Meter) nicht begrünt worden (Flachdach) weil im Zuge der Begrünung des Daches noch etwas anderes am Erkerfenster gemacht werden musste. Wir hatten befürchtet, dass wegen dem "bisschen" der BU nicht mehr so schnell kommt und deswegen, also um ihm Motivation zum Kommen zu liefern, von der Schlussrate 5k einbehalten. Das ist/war ein Klacks zu deinen Themen. Aber er kam trotzdem nicht mehr, wir haben es für 300 Euro selbst gemacht und die 5k behalten.
 
11ant

11ant

Ich wollte mich einmal im Forum erkundigen, wie viel Geld ca. einbehalten werden kann bei den Baumängeln, die ich im folgenden schildern werde.
Und ich habe ernsthaft erwogen, Dir meine Antwort um hundert Prozent zu kürzen, da Du uns jegliche Bebilderung vorenthalten hast. So können wir nicht arbeiten !
 
J

Jann St

Moin,

ich kann an dieser Stelle nur empfehlen, einen Sachverständigen einzubeziehen.
Einbehalt von Geld kann auch schnell zu Rechtsstreit führen und dann bei ungerechtfertigten Einbehalten zu Zinszahlungen.

Aber kurz allgemein dazu gesprochen:
Das Gebäude sollte vom Unternehmer frei von Sach- und Rechtsmängeln an den Käufer übergeben werden. Alles was nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht ist demnach ein Mangel und kann nachgebessert (nach neuer Sprachweise nacherfüllt) werden.

Dabei sind optische Mängel sicher anders zu bewerten als technische Mängel.

Optische Mängel sehe ich hier allerdings praktisch nicht, denn blasenwerfen beim Putz ist kein optischer Mangel sondern keine fachgerechte Ausführung.
Optische Mangel wären Kratzer, Dellen oder Kellenschläge. Bei der Blasenbildung hätte der Putzer nachzuerfüllen gehabt.

Eure fehlende Z-Folie bzw. der fehlende Kondensatablauf sind technische Mängel die für mein Empfinden Nachbesserungspflicht sind. Ich bin mir nicht sicher, ob ihr mit einer Zahl zwischen 0,0€ und 8.000€ einen Baufehler erkaufen wollt?

Da das alles aber aus der Fern schwer zu beurteilen ist, würde ich an eurer Stelle das Geld für einen (ordentlichen) Sachverständigen ausgeben, der euch eine Bewertung der Punkte gibt.

Das ganze wäre natürlich vor 3 Jahren als ihr das Haus bezogen und damit abgenommen habt, deutlich einfacher gewesen.

LG Jann
 
J

jordan123

Erstmal vielen Dank für eure schnelle Antwort! Das mit der Z-Folie ist leider eine Sache, die erst deutlich später aufgefallen ist. Nämlich als das Wasser irgendwann einmal durchgedrungen ist. Das Bauunternehmen hat immer gesagt, dass das Geld für den Putz dann später verrechnet wird. Da wir noch keine Schlussrechnung erhalten haben, können wir noch nicht sagen, um wie viel Geld es sich handeln wird. Nur damit ich mitreden kann, wollte ich mich entsprechend vorbereiten.

Bezüglich der Z-Folie hatten wir auch schon einmal einen ehemaligen Bausachverständigen da. Der meinte, dass es eben schwierig ist, da technisch nachzubessern. Wenn man den Klinker herausschlägt, hat man immer diesen optischen Schaden. Da das Wasser hier vielleicht einmal im Jahr an zwei Fenstern eintritt, sich die Mengen im "ml - Bereich" bewegen, würde ich dann eine finanzielle Entschädigung bevorzugen.

Ich habe euch mal noch ein paar Bilder mit angehängt.
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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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