Fragen bezüglich "Bestandschutz"

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K

Kerryman76

Hallo zusammen,

ich habe eine etwas kniffelige Frage.

Wir haben im letzten Jahr ein riesiges (30Ar) Grundstück mit einem kleinen Häuschen (2 Zimmer-Küche-Bad, 85 qm) geerbt. Das Grundstück befindet sich direkt an der Grenze eines Stadtgebietes in Baden Württemberg.

Das Häuschen wurde nach dem 2. Weltkrieg ohne Baugenehmigung als Behelfsheim gebaut und bis zuletzt bewohnt. In den 70er/80er Jahren wurde genau dieses Gebiet (genau das Grundstück und ein wenig darüber hinaus) zu einem Landschaftsschutzgebiet erklärt.

Auf dem Grundstück befindet sich noch eine Doppelgarage an der Straße, für die es jedoch damals noch vor dem Landschaftsschutzgebiet eine Baugenehmigung gab.

Das Problem ist nun folgendes:

Meine Partnerin und Ich haben eigentlich schon lange den Traum, uns ein Einfamilienhaus zu bauen. Das Grundstück dort wäre ein absoluter Traum dafür. Aber das bestehende Haus ist uns einfach zu klein. Wir haben zwar noch keine Kinder, aber möchten dies in Zukunft auch ändern was es dann unmöglich machen würde dort zu wohnen.

Das bestehende Haus muss zudem renoviert werden. Es ist ein neues Dach nötig und auch eine Vollisolierung würde Sinn machen. Die Frage ist, darf man das so einfach?

Am liebsten wäre es uns, das bestehende Haus abreisen zu dürfen und dann an selber Stelle ein kleines Einfamilienhaus zu bauen (irgendwas um 130qm).

Beim Bauamt wurde uns mitgeteilt, dass man nur das bestehende Haus erhalten darf und mehr nicht. Man möchte mit der Rechtsprechung einer Zersiedlung der Randgebiete entgegen wirken. Zudem gab es nie eine Baugenehmigung, was es ohnehin noch schwieriger macht. Das möchte ich einfach noch nicht so ganz glauben und daher die Frage an die Runde, was die Experten hier zu dem Sachverhalt meinen zudem es ja zumindest für die Garagen eine Baugenehmigung gab?

Ein Baustatiker war ebenfalls bereits vor Ort und meinte, wir sollen eine Bauvoranfrage stellen und wenn dies dann abgelehnt werden würde, dann in ein Widerspruchverfahren gehen. Ich kenn mich damit überhaupt nicht aus, wie würde so etwas von statten gehen?

Ich bin auf eure Antworten gespannt und bedanke mich schon im Voraus.

Kerryman
 
B

Bauexperte

Hallo,

Beim Bauamt wurde uns mitgeteilt, dass man nur das bestehende Haus erhalten darf und mehr nicht. Man möchte mit der Rechtsprechung einer Zersiedlung der Randgebiete entgegen wirken.
Im gesamten Gebiet der BRD gilt grundsätzlich die Landesbauverordnung - ergänzt durch kommunale Rechtsprechung. Wenn Dir beim Bauamt mitgeteilt wurde, dass lediglich die Bestandsbebauung "renoviert" werden darf, dann - sorry - bist Du Letzter und darfst tatsächlich nur das bestehende Häuschen renovieren.

Eine Anfechtung des bestehenden B-Planes - zu welchem auch die Außengebiete lt. § 34/35 gehören - dauert im Regelfall 3-5 Jahre; mit ungewissem Ausgang...

Freundliche Grüße
 
K

Kerryman76

Vielen Dank für die Antwort, auch wenn sie mir leider nicht gefällt....

Ich finde es trotzdem total ärgerlich, zumal direkt nach dem Grundstück das Ortsschild steht und 10 Meter danach die nächsten Häuser der nächsten Gemeinde stehen. Auf der gegenüberliegenden Seite (andere Straßenseite) ist bis zum Ortsschild die komplette Straße entlang zugebaut mit Wohnhäusern. Unter unserem Grundstück sind nur viele Wiesen und da kommen erst später Häuser. Also irgendwie ist das zwar ein Außenbezirk und doch irgendwie auch nicht. In unmittelbarer Nachbarschaft stehen sicher 4 Häuser, nur eben auf der anderen Straßenseite oder auf Gemarkung der nächsten Gemeinde.

LG Kerryman
 
B

Bauexperte

Vielen Dank für die Antwort, auch wenn sie mir leider nicht gefällt....
Das Leben ist leider kein Wunschkonzert

...zumal direkt nach dem Grundstück das Ortsschild steht und 10 Meter danach die nächsten Häuser der nächsten Gemeinde stehen. Auf der gegenüberliegenden…
Du schreibst „beim Bauamt hätte man Euch gesagt“ – bedeutet dies, Du warst in der Sprechstunde, oder hast Du lediglich telefoniert? Manchmal sehen die Dinge – lediglich auf den großen Katasterauszügen betrachtet – anders aus, als es die Realität widerspiegelt. Nimm Bilder der Umgebung auf, messe (in Schritten) die ungefähren Entfernungen ab und gehe ins Bauplanungsamt, schildere Deine Situation und schau, wie weit Du kommst; die Zersiedlung ist natürlich ein dickes Pfund, ärgerlicher aber wäre, wenn es sich zusätzlich um Landschaftsschutzgebiet handeln würde. Wenn es dann doch beim Status quo bleibt, brauchst Du Dich jedenfalls nicht über ausgelassene Chancen zu ärgern; vielleicht geht auch eine Erweiterung …

Freundliche Grüße
 
K

Kerryman76

Ich war persönlich beim Bauamt. Fotos haben den Herrn Diplom Ingenieur nicht interessiert. Ja, es handelt sich in der Tat um Landschaftsschutzgebiet.

Was bedeutet denn im §35 bauen ist nur erlaubt wenn es sich um einen Land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb handelt? Hab ich ein landwirtschaftlichen Betrieb wenn ich Bienen halte und Honig produziere? Oder wenn ich Schafe halte....?

Wie wäre denn der Ablauf wenn ichs trotzdem versuchen wollen würde....?
Also Bauvoranfrage stellen die dann vermutlich abgelehnt wird. Dann kann man glaub ich Widerspruch einlegen der dann von einer anderen Stelle bearbeitet wird? Wie läuft so ein Verfahren genau?
 
K

Kerryman76

Hallo miteinander,

ist zwar schon ein alter Thread aber ich wollte euch mitteilen, dass wir seit gestern eine Baugenehmigung haben für einen Anbau und die Renovierung des Hauses. Hat lange gedauert und einiges an Geld gekostet (Rechtsanwalt, Architekt, Vermessungsingenieure......) aber das warten hat sich letzten Endes gelohnt und jetzt gehts los mit Um- und Anbau. Hatte schon nicht mehr daran geglaubt dafür ist die Freude jetzt umso größer...
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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