Bauvoranfrage vor Grundstückskauf ok, dieser Auskunft vertrauen?

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M

maddin5484

Hallo... Wir stehen kurz vor dem Kauf eines Grundstückes. An diesem Grundstück waren schon vor uns Leute interessiert und haben vor 2 Jahren eine Bauvoranfrage beim Kreis beantragt.
Aus diesem Bauvorbescheid geht folgendes hervor: 1.1.1 Das geplante Vorhaben muss sich gem. §34 Abs. 1 Baugesetzbuch nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung, insbesondere auch hinsichtlich der Höheneinordnung in Bezug auf OK EG FF, OK Straße und vorhandene Nachbarbebauung einfügen.
1.1.2 Das geplante Bauvorhaben hat sich bezüglich der Zahl der Vollgeschosse in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen (1 Vollgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss) .

Wir waren heute beim Bauamt der Stadt und dort haben wir unseren Baustil vorgestellt. Es soll eine Stadtvilla mit 2 Vollgeschossen und Walmdach werden. Der Zuständige Beamte hat uns gesagt, dass er kein Problem darin sieht, dort eine Stadtvilla zu errichten. Kann man dem trauen. Wie kann man jetzt am Besten vorgehen? Wir haben Angst davor, wenn wir das Grundstück gekauft haben und der Bauantrag an die höhere Instanz geschickt wird, dass der "Baustil Stadtvilla" abgelehnt wird.

Gruß Martin
 
D

DG

Hallo maddin,

die Lösung ist einfach: eine Bauvoranfrage mit Eurer Planung stellen. Wird die genehmigt, dürft Ihr bauen - wenn nicht, habt Ihr das auch schwarz auf weiß und müsst/könnt umplanen. Die Kosten für eine Bauvoranfrage muss man dabei im Vergleich zu einem gescheiterten Bauantrag sehen - das ist die deutlich teurere und hier auch mögliche Variante.

Ihr könnt natürlich auch dem Beamten trauen, grundsätzlich wird der auch richtig liegen. Wenn aber andere Behörden gehört werden müssen (was sich aus der Ferne jetzt schlecht überprüfen lässt), fahrt Ihr ein Restrisiko. Hilfreich könnte allerdings auch die vorherige Bauvoranfrage sein, wenn sie eine ähnliche Planung beinhaltet.

MfG
Dirk Grafe
 
W

Wastl

Eine Bauvoranfrage darf meines Wissens nach jeder Stellen. Das heißt du brauchst keinen fertigen Plan vom Archt
 
W

Wastl

Sorry, falscher Knopf:
Du brauchst keinen fertigen Plan vom Architekten, sondern kannst auch eine handschriftliche Planung abgeben. Das wichtige sind die Form, Höhen, Flächen. Dann kann die zuständige Behörde gleich entscheiden ob es realistisch ist.
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo Martin,

sorry, ich sehe das nicht ganz so entspannt wie meine Vorschreiber.

Wir stecken gerade mitten in einem Genehmigungsverfahren nach §34 - insofern haben wir uns ausführlich mit der Materie beschäftigt.

Du zitierst oben aus dem Antwortschreiben auf die letzte Bauvoranfrage
(1 Vollgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss) .
- Das beisst sich doch nicht ganz unerheblich mit Euren Plänen einer zweistöckigen Stadtvilla mit Walmdach...

Wenn die Baubehörde des Kreises das letzte Wort hat, kann der städtische Beamte, meiner Meinung nach, viel sagen, entschieden wird nachher im Kreis...

An Eurer Stelle würde ich, bevor ich mir das Risiko an den Hals hänge nachher ein Grundstück zu besitzen das ich nicht wie gewünscht bebauen darf, auch den Weg über eine eigene Bauvoranfrage gehen.

Grüße,

Dirk
 
M

maddin5484

Vielen dank schon mal vorab... Wir haben noch keinen Architekten, würde es dann reichen bei der eigenen Bauvoranfrage ein Bild des Baustils(Stadtvilla) mitzuschicken oder sollte man sich an einen Architekten wenden... Der hat da ja sicherlich in der Formulierung gute und bessere Argumente und Erfahrungen...
 
Zuletzt aktualisiert 02.10.2023
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