Änderung der Baubeschreibung/expose nach Reservierung

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S

Soupuss

Hallo...

Danke nochmals an alle für die Hilfe. Die Information hat sehr geholfen!

Hat sich jetzt einiges geklärt. Eigentlich stammen die meisten probleme von einem sehr Aggressiven Makler. Notar Termin nächste woche.......

Schönes Wochenende!

SP
 
B

BauLine

..nun ja.. eigentlich sollte, bevor man etwas unterschreibt, ALLES geklärt sein.. und nicht "einiges"..
Aber Du wirst dies ja sicher wissen und entsprechend gehandelt haben!
 
S

Soupuss

Ok, das war wieder schlecht von mir geschrieben gestern :)

Ich hatte den Notar Termin verschoben und den vertrag einen Anwalt gegeben, die gewünschten Änderungen hat the Bauträger jetzt und ich hoffe das er sie auch aufnimmt.

Die Zisterne wird für uns immer noch gebaut, allerdings steht in der Baubeschreibung nur '.....Zisternee für Gartenbewasserung...' und nicht wo, wie gross, ob sie eine pumpe hat usw.....Wir haben keinen wasserhahn im garten deswegen sind diese fragen auch noch zu klären, da wir relative zugig einen wasserhahn planen müssten und die Zisternee weglassen.

Die abwasserrohre werden jetzt gedämmt, allerdings liegt auch nur ein kleine Abschnitt in der nicht frost sicheren höhe. Unten ein Ausschnitt von der Stadt. Der Makler hatte nicht die ganze wahrheit gesagt.

'..........Es ist richtig, dass die Stadtwerke im Entwässerungsgesuch des Architekten der Anordnung von Zisterneen, deren Überläufe an den Schmutzwasserkanal anzuschließen waren, zugestrimmt hat.

Nun hat sich beim Bau ergeben, dass die Bestandspläne der Stadtwerke fehlerhaft sind.Die Sohle des Kanals liegt um ca. 1 m höher als in den Plänen angegeben.
Dies bedeutet, dass für das Schmutzwasser Hebeanlagen vorgesehen werden müssen.
Der Bauherr hat bei uns nachgefragt, ob er, um Kosten für die Hebeanlagen des Niederschlagswassers aus den Zisterneenüberläufen zu sparen, das Niederschlagswasser auch direkt an Ort und Stelle versickern darf.
Dies lassen die Bodenverhältnisse zu.
Wir haben diesem Wunsch entsprochen, weil gemäß § 4 Abs. 3 unserer Entwässerungssatzung das Niederschlagswasser nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegt, wenn es versickert werden kann.
Die Versickerung ist keine Auflage unsererseits.
Wir haben die Anfrage des Bauherren auch nicht so verstanden, dass nun die Zisterneen und damit die Regenwassernutzung gänzlich wegfallen sollen.
Es ging hier lediglich darum, wie mit dem überschüssigen Niederschlagswasser zu verfahren ist.....'

Wir haben eine Treffen mit dem Bauträger organisiert da wir vom Makler ein sehr Schlechtes Gefühl hatten. Er hat auf uns wiederum einen sehr guten eindruck gemacht, die Gewerke an der Baustelle ebenfalls, und wir haben entschieden das wir den Bauträger nicht abschiessen wegen seines Maklers.

Mit dem Makler sind wir jetzt nur noch per mail in kontakt, sie haben extreme viel Druck ausgeübt den ersten Notar Termin wahrzuhalten, und meine Freundin Terrorisiert während ich im ausland war. Sie wollen eben ihre 23 000 euro!

Vielen Dank nochmal. Ist toll das es solche webseiten gibt! Ich hoffe meine geschichte war jetzt nicht zu langweilig, falls jemand sie gelesen hat :)

SP
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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