Isolierung einer freistehenden Doppelhaushälfte - Erfahrungen?

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M

MoeTavern

Nachtrag:
Ich habe zwischenzeitlich den Bauherren nach Offenlegung einer Vergleichsrechnung gefragt, aus der hervorgeht, wie groß der Unterschied in der Dämmleistung ist, wenn man die betroffene Wand mit nur 6cm isoliert statt mit 16cm ggf. aber einen höherwertigen Dämmstoff nimmt.
Die Antwort war nicht sehr ausführlich:
Das Objekt erfülle den Standard der Energiesparverordnung (Energieeinsparverordnung 2016 DIN 4109).
Lt. Baubeschreibung sind an der fraglichen Wand 6cm WLG 035 vorgesehen.
Entgegen der Energiesparverordnung (60mm Dämmplatte WLG 035) kann eine 60mm Dämmplatte WLG 022 eingebaut werden.
Dies würde bedeuten, dass hierbei ein Dämmwert von ca. 60% erzielt werden kann.
####
Könnt ihr mit den Bezeichnungen der Dämmstoffe etwas anfangen? Sind die 60% eine realistische Angabe? Ich interpretiere eine Dämmleistung von nur 60% so, dass ich auf jeden Fall deutliche Mehrkosten haben werde.

Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Danke Euch
 
K

Knallkörper

Könnt ihr mit den Bezeichnungen der Dämmstoffe etwas anfangen? Sind die 60% eine realistische Angabe?
Rein rechnerisch: 6 cm Dämmung mit WLG 022 erzielt 59,66% der Dämmwirkung von einer 16 cm Dämmung mit WLG 035 [(6cm : 022 W/mK) : (16cm : 035 W/mK)]

Die Fragen sind eher, was bedeutet das erstens für den Gesamtenergiebedarf des Hauses? Wohl eher wenig. Und zweitens: Könnte das Probleme mit Feuchtigkeit an den betreffenden Innenwänden geben, weil die dann kälter sind? Ich weiß es nicht. Kommt auch auf das Material des Mauerwerks an.
 
M

MoeTavern

Danke. Also stimmen zumindest die 60%
Die betroffene Wand ist wie alle anderen Außenwände aus Kalksandstein.
 
E

Escroda

Ich gehe aber davon aus, dass der Eigentümer nicht verkaufen will.
Ich auch. Der Eigentümer wird wohl kaum sein Baugrundstück durch den Verkauf von 1m, 3m oder 3,5m unbebaubar machen.
Ich denke, dass ich die besten Chancen habe, mit dem Eigentümer ein Vorkaufsrecht auszuhandeln. Da gibt es sogar die Option des Dinglichen Vorkaufsrechtes, bei dem das Vorrecht auf Kauf im Grundbuch eingetragen wird.
Warum sollte sich der Nachbar darauf einlassen, außer er lässt es sich fürstlich bezahlen? Und wenn er es doch an einen guten Bekannten verkaufen will, wird einfach ein besonders hoher Verkaufspreis vereinbart, dass Du dankend ablehnen wirst. Außerdem löst es das Problem der Isolierung nicht.
Isoliere ich nun aber mit 16cm überschreite ich die Grenze, was eine Baulast bedeutet, die ich auf meine Kosten zurückbauen müsste, falls dann doch irgendwann der Nachbar verkauft und ich kein Vorkaufsrecht habe.
Du hast doch eine Baugenehmigung für eine Grenzbebauung. Wenn alles wie genehmigt fertig ist, dämmst Du genehmigungsfrei nach §65 (2) 2. Bauordnung NRW die restlichen 10cm. Die Nutzung der 2m² vom Nachbargrundstück regelst Du vertraglich mit dem Nachbarn, inkl. Rückbauverpflichtung im Falle der Nachbarbebauung. Dann brauchst Du keine Baulast und keine Grundbucheintragung. Und die Kosten für den Rückbau sind mit Sicherheit geringer, als eine Teilung oder ein Vorkaufsrecht.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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